SPD unterstützt Überarbeitung der Altstadtgestaltungssatzung

Kronberg. – Im Hessischen Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986 stehen die Burg sowie die Altstadt innerhalb ihrer mittelalterlichen Stadtmauern von 1330, 1390 und 1450 als Gesamtanlagen unter Denkmalschutz. Ca. 60 Gebäude in der Kronberger Altstadt sind als Kulturdenkmäler in die Denkmalliste eingetragen. Die dritte Änderung der Kronberger Altstadtgestaltungssatzung vom 10. September liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück und eine Anpassung ist nach Meinung der SPD-Fraktion dringend notwendig.

Mit der Gestaltungssatzung verfolgt die Stadt das Ziel, durch entsprechende Regelungen das Erscheinungsbild der Kronberger Altstadt, das durch bauliche Ensembles und Einzelgebäude ebenso geprägt wird wie durch die Straßenräume und Freiflächen, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Errichtung von Neubauten im Altstadtbereich sowie bauliche Veränderungen der bestehenden Bausubstanz in Form von Umbauten, Erweiterungen oder Anbauten sollen sich in die bestehenden und das bauliche Umfeld prägenden Strukturen einfügen. „Hierzu ist die Berücksichtigung der Maßstäblichkeit ebenso erforderlich wie die Wahrung von Bauformen, Fassadengliederungen, Materialien und Farben“, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas. Vor dem Hintergrund klimagerechten Bauens komme dem Einsatz erneuerbarer Energien eine immer höhere Bedeutung zu. „Solaranlagen zur Warmwassererzeugung und Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung leisten dabei gerade bei älteren Gebäuden einen wichtigen Beitrag zur energieeffizienten Nutzung, bei denen andere Maßnahmen wie eine nachträgliche Wärmedämmung nur schwer zu verwirklichen sind“, so Haas. Dabei sei die Gebäudestellung und die Ausrichtung der jeweiligen Dachfläche entscheidend für den Wirkungsgrad der gewählten Anlage. „Wir wollen daher, dass in der Satzung für den Bereich der Kronberger Altstadt keine grundsätzlichen Regelungen zum Ausschluss oder zur Einschränkung dieser klimagerechten Energieformen getroffen werden“, erklärt Helmut Ebner, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) und ergänzt: „Darüber hinaus soll aber auch der Einbau von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen gestalterisch geordnet erfolgen, um die baulichen Anlagen weitestgehend in die Dachlandschaft zu integrieren.“

Da auf den Grundstücken im Altstadtbereich von Kronberg häufig nutzbare Grün- und Freiflächen fehlen, stelle die Errichtung von Balkonen oder Loggien im Fall von Gebäudemodernisierungen oft ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Wohnnutzung dar. Bei Altbauten sei daher zu beachten, dass diese nachträglich errichteten Bauteile an den straßenabgewandten Gebäudeseiten angebracht werden.

Wo möglich, sollen die privaten Freiflächen begrünt und gärtnerisch angelegt werden, findet die SPD. Dies führe zu einer Aufwertung des privaten Wohnumfeldes. Auch kleine Flächenanteile böten hohe Potenziale für Begrünungsmaßnahmen, entsprechende Beispiele ließen sich im Bereich der Altstadt finden. „Der Erhalt raumwirksamer Bäume auf privaten Flächen spielt für das Stadtbild eine besondere Rolle, da in den historisch bedingt relativ engen Straßenräumen und Gassen Baumpflanzungen größtenteils nicht vorhanden sind“, so die SPD.

„Die geänderte und dem Klimawandel sowie der Notwendigkeit zur Energieeinsparung gerecht werdende Gestaltungssatzung soll eine zeitgemäße Handreichung für Bauherren und Planer sein, die sich mit der Sanierung oder dem Umbau bestehender Bausubstanz oder dem Neubau von Gebäuden im Altstadtbereich von Kronberg beschäftigen. Wir unterstützen deshalb die Aktivitäten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt der Stadtverwaltung, die Gestaltungssatzung und auch die Förderrichtlinien zu überarbeiten und dabei den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Für uns im Übrigen ein Beleg mehr, dass in den vom Ersten Stadtrat Robert Siedler verantworteten Fachbereichen der Stadt zukunftsweisende Arbeit geleistet wird“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas, der selbst Eigentümer eines Altstadtanwesens ist, abschließend. (mw)



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