Kronberg (pu) – Mit 27 „Ja“-Stimmen bei vier Enthaltungen haben die Parlamentarier in ihrer letzten Sitzung der Legislaturperiode durch die Fraktionen von FDP und KFB angeregte, leicht geänderte Mindestanforderungen an das Kronberger Stadtbusmodell für die Vorabbekanntmachung der europaweiten Ausschreibung zum Fahrplanjahr 2028 auf den Weg gebracht. Der Leistungsumfang entspricht der Variante 1 – Status quo.
Dieser sollte im Rahmen der späteren Ausschreibung maximal um +/- 15 Prozent abweichen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt sieben Jahre mit der einmaligen Option, um zwei Jahre zu verlängern.
Die durch Magistratsantrag empfohlene Vorabbekanntmachung ist verpflichtend vorzunehmen. Durch die Vorinformation wird eine dreimonatige Frist zum Stellen eigenwirtschaftlicher Anträge ausgelöst. Sollten keine eigenwirtschaftlichen Anträge bei der Genehmigungsbehörde eingehen oder diese von der Genehmigungsbehörde abschlägig beschieden werden, wird die Leistung in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben.
Die Vorabbekanntmachung ist die Voraussetzung dafür, 2026 fristgerecht in das europaweite wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren eintreten zu können. „Seit dem letzten Fahrplanwechsel in 2022 wurde in verschiedenen Bereichen an der Optimierung der Stadtbusse gearbeitet“, unterstreicht Bürgermeister Christoph König (SPD). Sowohl in der Betriebskommission als auch in der eigens dafür gegründeten AG Nahmobilität seien diverse alternative Maßnahmen wie beispielsweise On Demand als auch die Zusammenlegung unter anderem mit dem Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) geprüft worden. Zusätzlich wurde sowohl eine Neukonzipierung des Liniennetzes (Variante 3/3a) als auch die Variante 4 anhand der Kriterien-Zusammenstellung der Betriebskommission in einem Linienfahrplan dargestellt und auf Machbarkeit und Umsetzbarkeit geprüft.
König: „Das Ergebnis ist, dass das bestehende Liniennetz am ausgereiftesten ist. Etwaige Veränderungen sind nur durch Änderung der Taktung von 30 Minuten auf beispielsweise 60 Minuten und damit einhergehend die Streichung einer kompletten Linie möglich. Dementsprechend empfiehlt die Betriebskommission den Beibehalt der Variante 1, die Laufzeit auf branchenübliche sieben Jahre + optional zwei Jahre festzusetzen und die Mindestanforderungen an die Busse (Größe, Länge) beizubehalten.“