Kronberg (mw) – Die KfB brachte in der jüngsten Parlamentssitzung auf den Punkt, wofür die Mehrheit der Stadtverordneten nach dem ursprünglichen, schon viel beschriebenen FDP-Antrag zum Umgang mit Bauanträgen nach § 34 BauGB votiert hatte: „Wir möchten einfach drei Ziele mit dem Antrag erreichen“, so die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner. „A, wir möchten erfahren, wenn Bauanträge nach § 34 gestellt werden, die prägend für das Stadtbild sind, B, wir möchten informiert werden, wie der Magistrat dazu steht und C, wir möchten unsere Sichtweise dazu erläutern können.“
Widerspruch
Das Ansinnen des Antrags an den Magistrat sei eine Bitte, wiederholte sie, den „Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu informieren und zu hören“. Das sei ein „nachvollziehbarer politischer Wunsch und keinesfalls abwegig“. Bürgermeister Klaus Temmen sieht jedoch genau diese Empfehlung seitens der Mehrheit der Stadtverordneten als rechtswidrig an, da die Stadtverordneten hiermit „Vorgaben für das Verwaltungsverfahren“ machen würden. Der Bürgermeister hatte angekündigt, würden die Stadtverordneten ihren Antrag wiederholen, bliebe er beim Widerspruch. „Ich sehe hier keinen Spielraum, auch ich bin an keinem weiteren gerichtlichen Verfahren interessiert, aber das liegt jetzt in ihren Händen“, erklärte er gegenüber den Stadtverordneten.
Die Konsequenz wäre ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht mit den Parteien auf der einen Seite und dem Bürgermeister auf der anderen. Trotz des langen und mühsamen Wegs der Liberalen bis zu dieser mehrheitlich ausgesprochenen Anregung an den Magistrat wollten es die Stadtverordneten, – auch die FDP selbst und die KfB nicht – zu einem Rechtsstreit kommen lassen. „Welchen Sinn macht es, die ganze Angelegenheit vor Gericht auszutauschen, um nach viel zeitlichem und finanziellem Aufwand von dem Verwaltungsgericht die Bestätigung zu erhalten, dass wir Stadtverordnete eine Anregung an den Magistrat beschließen dürfen?“, fragte FDP-Fraktionsvorsitzender Walther Kiep in die Runde. „Ein Rechtsstreit wäre langwierig und würde einen Keil zwischen die Stadtverordnetenversammlung und den Bürgermeister treiben“, befand auch die KfB. Die Konsequenz daraus war, sich bei der Abstimmung zu dem Antrag zu enthalten. Das taten auch die Christdemokraten.
Kompetenzen
SPD und UBG hatten den Antrag von vornherein abgelehnt und stimmten dagegen. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph König erläuterte die ablehnende Haltung seiner Partei, allerdings nicht ohne der FDP zunächst einen Seitenhieb zu erteilen. „Sie sind als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet“, meinte er. „Schließlich war ihr Antrag mal sehr schneidig unterwegs. Jetzt wollen sie aber selbst einer Bitte nicht mehr zustimmen!“ Für die Sozialdemokraten stellte sich die Sachlage von Anfang an anders dar: Bei Entscheidungen zum § 34 BauGB ginge es nun einmal nicht um eigene städtische Verfahren, sondern um Verwaltungsverfahren. „Die können wir nicht an uns ziehen.“ Bauplanungsrechtlich mehr Einfluss nehmen, das sei ein wichtiges Ziel, könne jedoch nur über die Beschäftigung mit den B-Plänen erreicht werden. Man könne in diesem Zusammenhang auch über einen Gestaltungsbeirat nachdenken und endlich das längst erstellte Stadtentwicklungskonzept diskutieren. Jedoch allein „diese Bitte“ an den Magistrat zu formulieren, würde Druck auf den Magistrat ausüben. „Das ist der falsche Weg, hier hat der Gesetzgeber die Kompetenzen relativ klar verteilt“, erläuterte König den Standpunkt der SPD.
Das alles gefiel Udo Keil, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Kronberger Grünen, gar nicht. Er sollte am Ende als Einziger für den Antrag der FDP votieren: „Wir sind doch von den Wählern nicht dafür gewählt worden, kommentarlos hinzunehmen, was der Magistrat entscheidet!“, sagte er. „Das wir an dieser Stelle genauso unwissend sind wie die Bürger, denen wir Rede und Antwort stehen wollen, das ist doch eine unbefriedigende Situation!“, regte er sich auf. Auch von Stadtverordnetenvorsteher Andreas Knoche (CDU) sah er die Parlamentarier nicht genügend unterstützt, der die Interessen der Stadtverordneten gegenüber dem hauptamtlichen Magistrat doch vertreten solle. Jeder wisse, dass die Zielverfolgung über die Aufstellung von neuen B-Plänen zeit- und kostenintensiv sei. „Wir sind aber getrieben von der Sorge um das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt Kronberg“, unterstrich er und erinnerte daran, dass die Situation zwischen Magistrat und Stadtverordneten in den 90er-Jahren in Kronberg transparenter gewesen sei als aktuell. „Damals wurden mit uns die 34er Fälle besprochen. Also war man weiter als heute“, stellte er verärgert fest.
In diesem Wissen passte der Appell der KfB an den Magistrat, mit dem sich die Mehrheit der Stadtverordneten nun zähneknirschend fügte, um ein Verwaltungsgerichtsverfahren zu verhindern, umso besser: „Wir möchten im Sinne der Bürger den Magistrat nochmals ausdrücklich um Information und Zusammenarbeit bitten, wenn es um wesentliche Entscheidungen für das Stadtbild geht“, formulierte Börner. „Ich bin überzeugt, dass uns hier kein Rechtsstreit, sondern ein altes Sprichwort weiterhilft: ,Wo ein Wille, ist auch ein Weg‘.“