Stadtverordnetenversammlung darf die Verwaltung nicht „feinsteuern“

Kronberg. – Nachdem der Erste Stadtrat Robert Siedler erklärt hat, dass keine rechtliche Verpflichtung bestehe, den Anliegern Teile der Vorauszahlung für die Straßensanierung kurzfristig vor der Erstellung der Endabrechnung im zweiten Halbjahr 2020 zurückzuerstatten, hatte die kommunale Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger den Antrag gestellt, dies nun von der Stadtverordnetenversammlung beschließen und damit zur Pflicht werden zu lassen, informiert die KfB in einer Pressemitteilung. „Dieser Antrag wurde jedoch vom Stadtverordnetenvorsteher Andreas Knoche für unzulässig erklärt und damit nicht auf die Tagesordnung für die nächste Stadtverordnetenversammlung genommen“ erklärt die Wählergemeinschaft. „Begründet wurde dies damit, dass die Stadtverordnetenversammlung nur über allgemeine Grundsätze entscheiden dürfe, nach denen die Verwaltung geführt werden solle“, erläutert die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner. „Ihr obliege aber keine wie hier beabsichtigte Feinsteuerung von Verwaltungsabläufen. Die Bearbeitung von Beitragsangelegenheiten sei als ,laufende Verwaltungsangelegenheit‘ hier dem zuständigen Dezernenten, somit dem Ersten Stadtrat Robert Siedler, zugewiesen.“ Börner dazu: „Uns bleibt somit als letzte Möglichkeit, Ihren Antrag als Appell in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.“

„Wir appellieren an die Verwaltung, eine bürgerfreundliche Lösung zu finden und die Bürger nicht bis nächstes Jahr auf ihr Geld warten zu lassen“, betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. (mw)



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