Apfelklau ist kein Kavaliersdelikt

Oberursel (ow). Rot gefärbte Äpfel hängen an den Zweigen der Bäume, manche so schwer, dass sie bis auf den Boden reichen. Oft liegen auch überreife Äpfel auf dem Boden. Kaum kommt die Erntezeit, häufen sich jedoch die Beschwerden der Landwirte und anderer Eigentümer von Streuobstwiesen über den Diebstahl ihres Obsts. An zahlreichen Stellen führt dies sogar zu wirtschaftlichen Verlusten, die von einem harmlosen Kavaliersdelikt weit entfernt sind. Das Abpflücken eines einzelnen Apfels ist nicht das Problem. Der sogenannte „Mundraub“ ist es nicht, was die Obstbauern ärgert und diese Schäden verursacht. Besonders beim Diebstahl von Äpfeln wird sehr oft in großem Stil vorgegangen. Die Diebe kommen mit Beuteln oder Eimern, ganz dreist wird es, wenn sogar mit dem Auto vorgefahren wird zum bequemeren Abtransport des frisch geernteten Obsts. Das ist in den meisten Fällen weitaus mehr als „Mundraub“. Der Diebstahl von Obst ist strafbar.



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