Lesermeinung

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Unser Leser Sabine Kinkel aus Oberursel meint zur Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B:

In der vergangenen Woche habe ich meinen Widerspruch zur Grundsteuer-Erhöhung an die Stadt Oberursel geschickt. Nach dem formellen Teil meines Anliegens konnte ich mir eine persönliche Anmerkung nicht verkneifen:

„PS: Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung mit den besten Grüßen an Frau Runge, die Herren Fink und Uhlig sowie alle Magistratsmitglieder und Stadtverordneten, die diese Erhöhung mitgetragen haben: Das Leben in Oberursel wird langsam zur Zumutung, und Oberursel täte ein Zwangshaushalt zur Abwechslung mal ganz gut. Dann hätte das Spiel ,Wünsch Dir was‘ nämlich endlich ein Ende! Denn die Stadt Oberursel hat kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem.“

Daraufhin bekam ich wider Erwarten zügig einen wirklich herzzerreißenden Brief zurück. Wer da ein bisschen nah am Wasser gebaut ist, dem wären glatt die Tränen gekommen. Der Kämmerer schreibt entgegen jedem Beamten-Deutsch, dass er meinen Ärger über die Erhöhung des Hebesatzes um 26 Prozent gut verstehen könne, dass es ihm leid tue und er um mein Verständnis bitte, denn die Politik halte es für notwendig freiwillige Leistungen wie beispielsweise die Bezuschussung der U3-Linie, der U3-Grippenplätze sowie die Stadtbücherei aufrechtzuerhalten.

In meinen Augen hat die Politik offenbar den Gong noch nicht gehört. Wenn ich jahrelang vier Wochen im Jahr auf die Seychellen geflogen bin, mir mein Arbeitgeber nun aber weiterhin trotz steigender Preise im Umfeld mein Gehalt nicht erhöht, kann ich eben zukünftig nur noch maximal eine Woche im Jahr an die Ostsee fahren. Ganz einfaches Beispiel, sollte auch die Politik verstehen können, wie ich finde.

Eine weitere Bitte des Stadtkämmerers war, ich möge doch die ganze Angelegenheit nochmal überdenken und meinen Widerspruch zurücknehmen. Dafür war dem Schreiben sogar ein eigens hierfür vorbereiteter Vordruck beigefügt. Soweit sind wir schon. Und nein, ich werde den Widerspruch aufrecht erhalten und hoffe, das all jene, die ebenfalls Widerspruch eingelegt haben, auch dabei bleiben.



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