Lesermeinung

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Unser Leser Heinz Renner aus Oberursel meint zum Beitrag „Begleitverfügungen bleiben unter Verschluss“ in der Oberurseler Woche vom 15. August:

„Begleitverfügungen“ bleiben unter Verschluss – so der Titel in der Oberurseler Woche. Was aber ist denn unter einer Begleitverfügung zu verstehen? In der Hinweisbekanntmachung des Magistrats wird darauf hingewiesen, dass jede Person das Recht hat, die publizierte Haushaltssatzung sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzusehen. Diese umfasst die Haushaltsgenehmigung sowie Begründungungen und Feststellungen und ist von Thorsten Schorr in der Funktion als Kommunalaufsicht unterschrieben.

Pikant ist, dass die Anmerkungen der Kommunalaufsicht bis zum Ausscheiden von Thorsten Schorr als Kämmerer der Stadt Oberursel stets automatisch mit der Veröffentlichung der Haushalte auf der Homepage der Stadt abrufbar waren! Wie kann es sein, dass andererseits jetzt wieder der Abschluss der Stadtwerke mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers Bestandteil des Haushalts ist? Es stellt sich die Frage, was der Magistrat unter Begleitverfügungen zum Haushalt versteht? Jedenfalls nicht die achtseitige aufsichtsbehördliche Genehmigung mit Begründungen und Feststellungen! Goldig ist die Argumentation mit Blick auf den „politischen Unterhaltungswert“. Wer dies in den Vordergrund schiebt, sollte nicht eine Informationsfreiheitssatzung (was für ein Wort?) fordern. Konsequenterweise sollte bei der Argumentation den Bürgern der Zugang zu den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschuss-Sitzungen wegen des fehlenden Unterhaltungswerts verwehrt werden. Dies würde zum Ende des demokratischen Miteinanders führen! Will man den Bürgern beziehungsweise dem Souverän keinen reinen Wein einschenken? Vor dem Hintergrund ist pikant, dass der Weinsommer nur vor dem Rathaus stattfindet. Reiner Wein sollte vom Magistrat und den Stadtverordneten auch im Rathaus ausgeschenkt werden. Information ist in einer Demokratie auch Bringschuld der Funktions- und Mandatsträger!

Es kann doch nicht sein, dass den Bürgern die Informationen und Anregungen der Kommunalaufsicht bewusst vorenthalten werden.



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