Mülltonnen-Leerung bei Frost

Oberursel (ow). Bei Minustemperaturen kommt es immer wieder vor, dass Abfallbehälter nicht vollständig geleert werden können, weil bei sehr vollen Tonnen oder feuchten Materialien der Abfall an der Wand oder am Boden des Abfallgefäßes festfriert. Dies tritt insbesondere bei den organischen Abfällen in der Biotonne auf, aber auch die Restmülltonne ist betroffen. Die eingefrorene Tonne muss dann halbvoll stehengelassen werden, das ist ärgerlich.

Um zu verhindern, dass Abfälle bei angekündigtem Frost an der Tonne festfrieren, hilft es, einige Punkte zu berücksichtigen:

• Feuchte Küchenabfälle sollten gut abgetropft sein.

• Feuchte Abfälle in mehrere Lagen Papier einwickeln, etwa in gebrauchte Bäcker- oder Metzgerpapiertüten.

• Den Boden des leeren Abfallbehälters mit einem Stück Karton, Eierkarton oder Zeitungspapier auslegen, damit diese die Flüssigkeit aufnehmen können.

•Abfälle in den Behältern nicht verdichten oder pressen.

• Behälter, soweit möglich, in einem geschützten, frostfreien Bereich aufstellen und von dort nicht am Vorabend, sondern am Abfuhrtag ab 6 Uhr bereitstellen.

Ist der Inhalt der Mülltonne trotz Vorsichtsmaßnahmen eingefroren, können festgefrorenen Abfälle von den Wänden der Tonne manuell entfernt werden. Dazu eignet sich ein Spaten oder ein Besenstil, mit denen an allen Seiten einmal vorsichtig zwischen Abfall und Tonnenwand gestochen wird, ohne den Behälter zu beschädigen. Alternativ kann es helfen, die Tonne vorübergehend an einen warmen Platz zu stellen, damit der eingefrorene Müll auftaut.

Bei eingefrorenem oder verpresstem Inhalt haben die Müllwerker häufig keine Chance, die Abfallgefäße vollständig zu entleeren. Bei der Abfuhr schütteln die Müllwerker die Tonnen beim Leerungsvorgang am Fahrzeug mehrmals, um den Inhalt aus den Gefäßen zu lösen. Dabei gehen sie mit Vorsicht vor, da die durch den Frost unterkühlten Tonnen leicht zu Bruch gehen können. Wenn sich eingefrorene oder verpresste Abfälle nicht vollständig lösen lassen, muss die eingefrorene Tonne halbvoll stehengelassen werden. Im Gegensatz zu den verantwortlichen Befüllern dürfen die Müllwerker nicht in die Tonnen hineingreifen, um Verpressungen, Verkeilungen oder Vereisungen manuell zu lösen, da sich bei diesem Vorgang aufgrund verborgener Gegenstände bereits schwere Unfälle ereignet haben. Deshalb besteht gemäß der Abfallsatzung keine Verpflichtung der Stadt zur Entleerung eingefrorener, eingestampfter und überfüllter Abfallbehälter. Konnten die Müllwerker die Tonne nicht vollständig leeren, zählt es dennoch als Leerung. Anspruch auf eine kostenlose Ersatzleerung oder auf eine Erstattung der Leerungsgebühr bestehen in diesen Fällen nicht.

Weitere Informationen zum Themenbereich Abfall gibt es bei der städtischen Abfallberatung unter Telefon 06171-502300, beim BSO unter Telefon 06171-704300 oder im Internet unter www.bso-oberursel.de.



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