3G-Regel für Besucher des Landratsamtes

Kronberg (kb) – Für alle Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes gilt seit 3. Januar die 3G-Regel. Wer das Gebäude des Landratsamtes betreten möchte, muss am zentralen Eingang des Hauses 3 nachweisen, dass er gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Es ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen. Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei immer der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist und nicht derjenige der Ergebnisübermittlung. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Personen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können oder wollen, sind aufgefordert, ihr Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online zu erledigen. Die 3G-Regel gilt für alle Termine, auch wenn diese schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.

„Leider spitzt sich die Coronalage mit der Omikronvariante weiter zu. Um sowohl die Besucher als auch die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zu schützen, ist es unerlässlich, dass wir die 3G-Regelung konsequent umsetzen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Thorsten Schorr. Innerhalb der Verwaltungsgebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, unabhängig vom jeweiligen Status. Besucher, die keine entsprechende FFP2-Maske besitzen, bekommen eine solche Maske durch die Kreisverwaltung am Eingang zur Verfügung gestellt.

Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes unter www.hochtaunuskreis.de zu entnehmen oder können beim BürgerInfoService unter der Telefonnummer 06172-999-0 erfragt werden. Die Ausländerbehörde bietet die Möglichkeit eines Rückrufs an. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten steht die gewohnte Online-Terminbuchung unter https://www.hochtaunuskreis.de/Aktuelles/Online-Termine-KFZ-und-Führerscheinstelle/ zur Verfügung.



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