BVDM begrüßt individuelle Verfolgung von „Lärm-Chaoten“

Hochtaunus (how). Mit großer Aufmerksamkeit registriert der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) die aktuelle Diskussion im Kreistag des Hochtaunuskreises über das Thema „Lärmblitzer“, angeregt durch einen Antrag der CDU/SPD/FW-Kreistagsfraktionen.

„Hinter der Diskussion um „Lärmblitzer“ steht der Gedanke, extrem laute beziehungsweise manipulierte Kraftwagen und Motorräder sowie deren Fahrer individuell zu verfolgen und zu sanktionieren. Diesen Gedanken unterstützen wir vorbehaltslos“, sagt Michael Lenzen Vorsitzender des Bundesverbandes der Motorradfahrer. „Die individuelle Verfolgung ist der richtige Weg im Gegensatz zu generellen Streckensperrungen, die auch gesetzeskonforme und rücksichtsvolle Fahrer in Kollektivhaftung nehmen“.

Der BVDM weist aber darauf hin, dass der Einsatz von „Lärmblitzern“ im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist, selbst wenn die Geräte zuverlässig und valide den Lärmpegel und das verursachende Fahrzeug erfassen sollten. „Denn eine Lärmgrenze, ab welcher lärmende Fahrzeuge beanstandet werden könnten, ist gesetzlich nicht verankert“, sagt Rainald Mohr vom BVDM.

Ein Tatbestand, der die Ahndung von Lärmbelästigungen zum Gegenstand hat, ist in der einschlägigen Vorschrift des Paragrafen 49 der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Hinzu kommt eine weitere rechtlich Unzulänglichkeit: Selbst wenn ein extrem lautes Fahrzeug korrekt gemessen und identifiziert wurde, ist noch nicht geklärt, wer der Fahrer war. Denn bereits bei der Erfassung von Verstößen gegen Tempolimits gibt es das Problem, dass die Fahrer oft nicht eindeutig identifiziert werden können. „Deutschland kennt für den fahrenden Verkehr eben keine Halterhaftung“, sagt Mohr.

Der BVDM weist darauf hin, dass auf der Ebene der Bundesregierung noch sehr umfangreiche gesetzliche Vorarbeit zu leisten sei, vermutlich sogar mit notwendiger Zustimmung der EU, wenn Lärmobergrenzen für Fahrzeuge in allen Fahrsituationen definiert werden müssten, die es derzeit nicht gebe.

„Wenn der Landkreis diese Arbeiten nun anstoßen will, dann ist das der richtige Weg. Nach unserer Meinung sollten die beiden Bundestagsabgeordneten des Hochtaunuskreises, Markus Koop (CDU) und Katja Adler (FDP), dieses Thema unbedingt aufgreifen“, so Mohr. Bis das Ziel erreicht ist, werde die Polizei allerdings mittels personeller individueller Kontrollen manipulierte Fahrzeuge identifizieren müssen. Der BVDM unterstützt es ausdrücklich, wenn gerade im Hochtaunuskreis mit einer hohen Zahl touristischer Pkw- und Motorradfahrten die Kontrolldichte signifikant erhöht würde. Dann seien pauschale Streckensperrungen überflüssig.



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