EU-Kartenführerschein wird bald Pflicht

Foto: Hochtaunuskreis

Hochtaunus (kw) – Die Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises erinnert an den Umtausch des bisherigen grauen oder rosa Führerscheins in einen neuen Kartenführerschein. Bis im Jahr 2033 muss der Umtausch vorgenommen werden.

„Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte seinen Führerschein umtauschen. Dies kann jetzt schon erledigt werden, bevor die Frist näher rückt und mit einem größeren Andrang in der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen ist“, unterstreicht Landrat Ulrich Krebs (CDU). Gerade im Ausland und innerhalb der EU werden die grauen und rosa Führerscheine zunehmend nicht mehr akzeptiert.

Der neue Kartenführerschein ist zunächst 15 Jahre gültig. Wie der Personalausweis muss er mit einem aktuellen Foto ohne weitere Prüfung erneuert werden. Alle bestehenden Berechtigungen werden ohne Änderungen übertragen. Keine erworbenen Führerscheinklassen gehen verloren. Auf Wunsch kann der alte Führerschein, der zuvor ungültig gemacht wird, zur Erinnerung ausgehändigt werden.

Für den Umtausch müssen folgende Unterlagen vorliegen: Gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit neuer Meldebestätigung, bisheriger Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (circa 35 mal 45 Millimeter). An Gebühren fallen 24 Euro an.

Um die Behörden zu entlasten, wurde ein vorgezogenes Verfallsdatum eingeführt. Bisher war die ältere Generation im Rahmen der Neuregelung nicht dazu verpflichtet worden, ihren Führerschein bis 2033 umzutauschen. Folgende Neuregelung wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses von den Ländern ins Leben gerufen und nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine

Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen auch Fahrerlaubnisse, die vor 1999 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2022 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

• Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins bis zum Jahr 2033 Zeit.

• Personen, die nach 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen schon 2022 umtauschen.

• Geburtsjahre zwischen 1959 und 1964 droht bereits im Jahr 2023 der Verfall des Führerscheins.

• Von 1965 bis 1970 gilt: Führerscheine müssen spätestens 2024 umgetauscht werden.

• Jene, die 1971 oder später geboren wurden, haben bis 2025 Zeit für den Umtausch.

Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine

• Wenn der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss der Führerschein spätestens am 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

• Zwischen 2002 und 2004 bedeutet, dass ein Umtausch bis 2027 erfolgen muss.

• Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurden, sind bis 2028 umzutauschen.

• 2029 müssen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2008 ausgehändigt wurden.

• Umtausch des Führerscheins, der 2009 ausgestellt wurde: 2030.

• Ausgestellte Führerscheine in den Jahren 2010 und 2011 müssen bis zum Jahr 2031 beziehungsweise 2032 umgetauscht sein.

• Fahrerlaubnisse, die 2012 und bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Der zeitliche Stufenplan soll sicherstellen, dass der vorgeschriebene Führerscheinumtausch ohne längere Wartezeiten vonstattengeht.

Sollte es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen, bittet die Behörde hierfür um Verständnis.



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