Für Kinder und Jugendliche die richtigen Entscheidungen treffen

Hochtaunus (how). Ende April trafen sich Vertreter des Jugendhilfeausschusses des Hochtaunuskreises unter Beteiligung von Sozialdezernentin Katrin Hechler zu einem Online-Austausch über die Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).Als Referent konnte Norbert Struck vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) aus Berlin gewonnen werden, der zeitgleich zur Bundestagslesung die Reformbestrebungen für die Teilnehmer in pragmatischer und praxisnaher Art erläuterte. Auf diese Art wurden die möglichen Auswirkungen für die betroffenen jungen Menschen erklärt. Gleichzeitig wurde deutlich, was die Auswirkungen für die tägliche und praktische Arbeit der Fachkräfte bei den freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sind.

„Der Austausch unter den Fachkräften zu diesem Thema ist ungemein wichtig. Hier die richtigen Entscheidungen zu treffen, vor allem im Sinne der Kinder und Jugendlichen, ist ein absolutes Muss“, betonte Hechler.

Schwerpunktthemen des Fachaustausches waren der bessere Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, mehr Prävention am Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

Vor allem der letzte Themenschwerpunkt „Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen“ nahm den größten Raum der fachlichen Diskussion ein, da hier mit den umfangreichsten Veränderungen auf gesetzlicher und auch organisatorischer Ebene für die Jugendhilfeträger zu rechnen ist. Der Umfang der Änderung des Gesetzes zeigt sich darin, dass die Umsetzung in drei Stufen geplant ist und erst 2028 abgeschlossen sein soll.

In der ersten Stufe muss sich mit der Neugestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und der Bereinigung der insbesondere zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe bestehenden Schnittstellen befasst werden.

In der zweiten Stufe im Jahr 2024 sollen die sogenannten „Verfahrenslotsen“ beim Jugendamt eingeführt werden. Hiermit sollen Eltern einen verbindlichen Ansprechpartner erhalten und werden durch das gesamte Verfahren von einer einzigen Stelle begleitet, die ihre Rechte wahrnehmen wird.

Die dritte Stufe sieht die Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe auch an junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen im Jahr 2028 vor.

Alle genannten Neuerungen wurden ausführlich und kritisch diskutiert, sodass als Fazit dieser Veranstaltung festgehalten werden kann, dass der überwiegende Teil der Reform die Handschrift von Praktikern trägt und deutliche Verbesserungen für die Betroffenen aber auch die Helfersysteme versprechen. Einig waren sich die Teilnehmer des Fachaustausches darin, dass diese Reform weitere Fachdiskussionen dieser Art notwendig machen.



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