Kartensperrung auch per Fax möglich

Frankfurt (kw) – Bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten sind Bank- und Sparkassenkunden verpflichtet, diese sofort zu sperren. Für Sprach- und Hörgeschädigte ist eine telefonische Sperrung jedoch oftmals nur schwer oder gar nicht möglich. Ein Service des Sperr-Notrufs bietet Hilfe: Alle girocards und die meisten Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Die zentrale Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116. Die Faxformulare sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Karte sperren“ erhältlich.



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