Auch der Main-Taunus-Kreis ist jetzt ein Corona-Hotspot

Main-Taunus (mtk). Im Main-Taunus-Kreis herrscht bis auf Weiteres ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wie Landrat Michael Cyriax und Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen, hat der Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 350 überschritten und gilt nach den hessischen Regelungen als Hotspot. Die Regelungen gelten nach den Bestimmungen des Landes Hessen für sämtliche Kommunen unabhängig von der dortigen Inzidenz. „Dass nach anderen Kreisen und Städten auch wir jetzt ein Hotspot sind, muss uns mahnen, nicht nur auf die Corona-Bestimmungen zu achten, sondern uns konsequent impfen zu lassen“, fasst der Landrat zusammen.

Cyriax weist besonders auf die Verschärfungen in der Gastronomie hin, die jetzt nicht nur in Hotspots, sondern allgemein in Hessen gelten. In der Innengastronomie ist der Zutritt jetzt nur noch unter 2-G-Plus-Bedingungen möglich. Geboosterte allerdings brauchen keinen Testnachweis. Experten würden mit weiter steigenden Fallzahlen rechnen, so der Landrat: „Da ist der Main-Taunus-Kreis kein Einzelfall.“ Fast alle hessischen Kreise seien inzwischen Hotspots. Erfreulich sei aber, dass die überwiegende Zahl der Infektionen im Main-Taunus-Kreis einen milden Verlauf hätten. Das bestätige die Meinung von Experten, dass eine Impfung eine Infektion zwar nicht zu 100 Prozent schützen könne, aber das Risiko eines gefährlichen Krankheitsverlaufs deutlich senke. Die Lage in den Kliniken des Main-Taunus-Kreises sei zwar angespannt, aber unter Kontrolle; gleiches gelte für den Rettungsdienst. Zwar seien in den vergangenen Wochen viele Kinder und Jugendliche im Schulalter infiziert; sie hätten sich aber in weiten Teilen schon in den Ferien angesteckt. Denn bereits Mitte vergangener Woche, der ersten Schulwoche, seien nach den Zahlen des Robert-Koch- Instituts bereits fast 500 Personen von sieben bis 17 Jahren PCR-positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick ruft die Bürger auf, das Impfangebot des Kreises rege zu nutzen: „Es sind noch Termine für Kurzentschlossene frei“. Die Terminvergabe läuft über das Portal www.terminland.eu/kliniken-mtk. Wer keinen Internetzugang hat, kann montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr die Telefonnummer 06196-657200 nutzen. Weiterhin sind im Impfzentrum Hattersheim Erstimpfungen ohne Termin möglich.

Nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts lag die 7-Tage-Inzidenz am Samstag den dritten Tag über dem Wert von 350 und steigt zudem stetig weiter. Die hessischen Regelungen für Hotspots sind bereits am Wochenende in Kraft getreten. Zudem hat der Kreis in einer Allgemeinverfügung nach Meldungen der Kommunen die Bereiche definiert, in denen öffentlich kein Alkohol getrunken werden darf und auch draußen Masken getragen werden müssen. Die Auflistung der einzelnen Städte und der jeweils betroffenen Plätze sind unter www.mtk.org unter diesem Artikel zu finden. Diese beiden Regelungen gelten seit Montag ab Mitternacht. Alle Hotspot-Regelungen treten erst außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 liegt.

Mit der Hotspot-Einstufung gelten im Main-Taunus-Kreis folgende Regelungen:

- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Sie werden von den Kommunen benannt und vom Kreis in einer Allgemeinverfügung festgelegt.

- Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufszentren und ähnlichen Bereichen. Auch diese Orte werden von den Kommunen benannt und vom Kreis festgelegt.

- Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (beispielsweise Sportplatz, Fitnessstudio, Kino oder Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2-G-Plus, draußen 2-G. Die Regelungen für die Gastronomie gelten ab sofort hessenweit unabhängig von der Inzidenz.

- Schließung von Prostitutionsstätten

Zudem hat das Land festgelegt, dass geimpfte und genesene Schüler an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den G-2-Plus-Status erreichen können. Außerdem werden FFP2-Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung von Bus und Bahn empfohlen. 



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