Nachrücken eines Kreistagsabgeordneten

Main-Taunus (mtk). Die Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlags von Bündnis 90/Die Grünen, Laura Semprecht, hat mit Schreiben vom 28. Dezember 2021 auf ihr Mandat verzichtet und scheidet daher aus dem Kreistag aus. Gem. § 34 Abs. 1 und Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des og. Wahlvorschlags von Bündnis 90/Die Grünen, Christa Katzenbach, 65719 Hofheim am Taunus, in den Kreistag nachrückt. Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung (vom 10. Januar) Einspruch erheben (§ 34 Abs. 4 in Verb. mit § 25 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Dieter Bukatsch als Kreiswahlleiter in 65719 Hofheim a. Ts., Am Kreishaus 1 - 5, einzureichen.



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