Neue Corona-Regeln für Landkreise mit Inzidenz unter 35

Hessen/Kronberg (kb) – Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, haben am Montag nach der Sitzung des Corona-Kabinetts über die gefassten Beschlüsse informiert. Vorab starteten beide mit einem Appell an die hessische Bevölkerung. „Heute beginnen in Hessen ganz offiziell die Schulferien. Viele wird es dieser Tage in den wohlverdienten Urlaub ziehen, vielleicht sind sie auch schon unterwegs. Die Pandemie macht jedoch keine Ferien. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Es ist nach wie vor wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen. Wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden. Außerdem rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor, während und besonders nach dem Urlaub regelmäßig testen zu lassen. Denn nur so können wir Infektionen früh erkennen und damit Infektionsketten durchbrechen“, erklärten der Hessische Ministerpräsident und sein Stellvertreter.

Aufruf zum Impfen

Anders als im Sommer 2020 stünden Hessen nun mit den Testmöglichkeiten und dem Impfangebot zwei entscheidende Instrumente zur Verfügung, um der Pandemie zu begegnen. „Auch wenn die Inzidenzen teilweise steigen, bleibt die Zahl schwerer Erkrankungen bisher weiterhin niedrig. Eine Erklärung dafür ist auch die hohe Impfquote. Diejenigen, die momentan noch überlegen, ob sie sich impfen lassen sollen, bitte ich, es zu tun. Sie schützen damit nicht nur sich bestmöglich, sondern auch ihre Mitmenschen“, so Bouffier.

Die Hessische Landesregierung hat außerdem die bestehende Coronaschutzverordnung vom 22. Juli bis zum 19. August verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen. Damit gleicht Hessen seine Verordnung an die Regelungen angrenzender Bundesländer an. „Angesichts einer landesweiten Inzidenz von 13,6 und einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung können wir einige wenige weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen. Weiterhin liegen alle hessischen Landkreise deutlich unter 50, auch wenn die Inzidenzen seit einer guten Woche wieder steigen. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig regelmäßige Testungen und vor allem das Impfen sind“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten allerdings auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“

Die wichtigsten Änderungen für Landkreise und kreisfreie Städten mit einer Inzidenz unter 35:

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Hotels und Übernachtungen:

Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein gültiger Negativnachweis (Geimpft/Genesen/Getestet) vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:

Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:

Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Großveranstaltungen:

Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Clubs / Discotheken:

Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 Quadratmeter möglich. Bislang war es eine Person je 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.

Weiterführende Informationen

Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen. Aktuell ist zwar ein leichter Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen. Mit Stand vom 19. Juli überschreitet aber noch kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Hessen den Schwellenwert nach § 28a Absatz 3 Satz 6 IfSG von 35 von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 13,6. Die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patienten bleiben konstant niedrig. Aktuell sind insgesamt 59 Covid-Patienten (51 mit Covid bestätigt und 8 mit Covid-Verdacht) auf der Intensivstation, davon 35 beatmet. Auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind niedrig.

Zugleich hat die Zahl der geimpften Personen zugenommen. Bis einschließlich 18. Juli sind 59,2 Prozent der Personen in Hessen mindestens einmal geimpft worden und haben damit bereits einen gewissen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erhalten. 45,7 Prozent haben bereits den vollen Impfschutz erhalten.

Hinzu kommt, dass aufgrund der saisonalen Temperaturanstiege Aufenthalte und Aktivitäten vermehrt im Freien stattfinden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen jedoch im Zuge dort bereits erfolgter, teilweise sehr weitgehender Lockerungen einen vielfach schnellen Anstieg der Infektionszahlen. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus, welche nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als deutlich infektiöser, wenn auch nicht pathogener, einzuschätzen ist, besteht weiterhin Anlass zur Vorsicht.



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