Nisthilfen für Meisen, Kleiber, Rotkehlchen und Co.

Hochtaunus (how). Nistkästen und andere Nisthilfen stellen für Vögel und Fledermäuse ideale Quartiere dar, die gerne besiedelt werden. Bereits im Februar lassen sich neben den Rufen von Amseln und Meisen auch die Lieder von Kleiber, Buchfink, Singdrossel und Hausrotschwanz hören. Trotz einiger Kältephasen beginnt für viele Vogelarten nun bereits der Frühling. Der Umweltdezernent des Hochtaunuskreises, Thorsten Schorr, weist deshalb darauf hin, dass es sinnvoll ist, schon jetzt, vor Beginn des Brutgeschehens, Nisthilfen für heimische Vogelarten anzubringen.

Das Angebot zusätzlicher, künstlicher Nistmöglichkeiten ist äußerst sinnvoll, da Singvögel in Gärten und Parkanlagen immer seltener geeignete Nistplätze auffinden. Sogenannte Höhlenbrüter wie Meisen und Kleiber sind ganz besonders auf künstliche Nisthöhlen angewiesen, weil alte Bäume mit verlassenen Höhlen fehlen. Die Nisthilfen stellen daher eine wertvolle Unterstützung für die Vögel dar und ermöglichen es, die Tiere am eigenen Haus und im Garten zu beobachten.

Beim Aufhängen der Kästen ist zu beachten, dass Nisthilfen in der Regel drei bis fünf Meter hoch an einem wettergeschützten und halbschattigen Standort aufgehängt werden sollten. So bleibt der Kasten vor Katzen und Mardern geschützt, und es wird auch nicht zu heiß für die Brut. Das Flugloch sollte nach Möglichkeit nach Osten oder Südosten ausgerichtet sein, sodass Wind und Regen nicht in die Einflugöffnung eindringen können.

Die Größe und Form der Einfluglöcher entscheidet mit darüber, von welcher Vogelart der jeweilige Kasten genutzt werden kann. Für Kleinvögel wie Blau- und Haubenmeisen etwa ist ein Durchmesser von 26 bis 28 Millimetern vorteilhaft, da der Kasten so für größere Nistplatzkonkurrenten unattraktiv ist. Spatzen und Kohlmeisen benötigen ein Einflugloch von 32 bis 34 Millimetern, und für Kleiber, Rotkehlchen und Gartenrotschwanz ist eine ovale Öffnung von 30 Mal 45 Millimetern passend. Das Anbringen von Nisthilfen ersetzt in keinem Fall den Schutz der Lebensräume in der freien Landschaft, weshalb insbesondere alte Bäume, die vielleicht sogar bereits über Höhlen verfügen und ebenso geeignete Heckenstrukturen wann immer möglich erhalten bleiben sollten.

Nisthilfen sollten in der Regel drei bis fünf Meter hoch an einem wettergeschützten und halbschattigen Standort aufgehängt werden. Foto: Hochtaunuskreis



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