Präventionswochen an den Schulen werden wiederholt

Hessen
(kw/gs) – Die Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen die Schülerinnen und Schüler an allen hessischen Schule drei- statt zweimal in der Woche getestet wurden, waren ein voller Erfolg, so Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz. „Um die Infektionsgefahr vor allem durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zu minimieren und den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbst- und Wintermonaten aufrechtzuerhalten, haben wir uns dazu entschieden, die Präventionswochen vom 25. Oktober bis 5. November 2021 zu wiederholen.“

Testheft gilt auch in den Ferien

Schülerinnen und Schüler gehören, so argumentiert das hessische Kultusministerium, zu den am meisten getesteten Personengruppen. Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit (z. B. im Kino oder Restaurant) gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 der aktuell gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes (CoSchuV) innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Voraussetzung dafür ist, dass in der Woche vor den Ferien die zwei notwendigen Tests im Heft dokumentiert sind. Abgesehen davon können sich Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahren) während der Ferien zusätzlich kostenfrei in allen Testzentren testen lassen.

Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Kinder ein entsprechendes Schreiben des Kultusministeriums, das die Eltern noch vor den Ferien über die Schulen erreicht haben sollte, als Bestätigung vorlegen.



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