Böllern nur mit Böllerschein

ORT:

von Mathias Schlosser

Den ganz normalen Silvesterwahnsinn haben wohl weder der chinesische Mönch Li Tian noch Ludwig XV. erwartet. Während der eine vor nunmehr 1.400 Jahren das Schwarzpulver erfand, sah der andere in den gleichermaßen bunten wie lauten Feuerwerksraketen den Gipfel absolutistischer Machtentfaltung.

Dass sich keine 400 Jahre später der gemeine Pöbel mit Batterien wie „Dragon Fire“, „Höllenritt“ oder „Superzündi“ für eine Brenndauer von 30 Sekunden wie der Urenkel des Sonnenkönigs fühlt, hatten wahrscheinlich nicht einmal die französischen Revolutionäre gedacht. Zu dumm ist ja auch die wenig aufklärerische Idee, mitten in der Nacht und in Kombination mit reichlich Alkohol abertausende von Raketen und Böllern abzuschießen.

Ein Verbot der privaten Knallerei könnte vor diesem Hintergrund durchaus Ausdruck menschlicher Vernunft sein. Schließlich ist der Unfug an den anderen 364Tagen im Jahr aus guten Gründen auch nicht erlaubt.

Da zur Aufklärung aber immer auch die Überzeugung gehört, wäre es allerdings besser, andere Steuerungsinstrumente einzusetzen. Silvesterböller könnten besteuert werden oder nur noch an Personen verkauft werden, die eine entsprechende Qualifikation mitbringen. Wer unbedingt knallen will, muss dann eben den „Böllerschein“ machen und etwas tiefer in die Tasche greifen. Die bürgerkriegsähnlichen Auswüchse der jüngsten Silversternacht würde das verhindern, ohne dass die Menschen auf die farbenfrohe und lautstarke Begrüßung des neuen Jahrs gänzlich verzichten müssen.

Schwalbacher Spitzen

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