Nach Gerichtsurteil: Stadt soll mit „E.ON“ und Süwag verhandeln

Schwalbach (MS) – Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm könnte die Fernwärmepreise in Schwalbach auch für die ändern, die sich nicht der Sammelklage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. CDU und Grüne haben in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht, der neue Verhandlungen mit den Versorgern fordert.

Auslöser ist das Verfahren gegen den ehemaligen Heizwerkbetreiber „E.ON“. Wie berichtet hat das OLG Hamm am 12. Oktober in erster Instanz entschieden, dass die bisherige Preisänderungsklausel des Unternehmens unwirksam ist. Sollte das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, wären die teils drastischen Preiserhöhungen seit 2021 rechtswidrig gewesen.

Der Antrag von CDU und Grünen sieht vor, dass der Magistrat umgehend Gespräche mit „E.ON“ und Süwag aufnehmen soll. Im Mittelpunkt steht die Forderung einer rechtlich abgesicherten Preisformel für die Zeit bis Ende 2027. Aber auch Rückzahlungen an Kundinnen und Kunden sollen möglich sein. Die Stadt soll prüfen lassen, ob möglicherweise zu viel gezahlte Fernwärmekosten nach einem endgültigen Urteil erstattet werden müssen. Das soll nach den Vorstellungen von CDU und Grünen für alle Kundinnen und Kunden gelten, unabhängig davon, ob sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben oder nicht.

Weitere Forderungen im Antrag sind, dass noch offene Abrechnungen – einige Kunden warten noch auf die Zahlen für 2022 – nicht auf Basis der jetzt beanstandeten Preisänderungsklauseln erstellt werden dürfen. Offene Forderungen aus früheren Zeiträumen müssten rechtlich überprüft werden, um Rückforderungsansprüche zu erkennen. Außerdem erwarten CDU und Grüne, dass „E.ON“ und Süwag nach dem Urteil des OLG eine „kundenfreundliche Möglichkeit“ schaffen, Rückforderungen geltend zu machen. Zugleich soll die Verwaltung darauf dringen, dass für die Dauer der Verhandlungen auf die Einrede der Verjährung von Ansprüchen verzichtet wird.

In ihrer Antragsbegründung weisen Katrin Behrens (CDU) und Thomas Nordmeyer (Grüne) darauf hin, dass die Versorgung mit Fernwärme für viele Haushalte und Gewerbebetriebe in Schwalbach wirtschaftlich bedeutend ist. „Die Preisgestaltung und die Abrechnung müssen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage beruhen“, heißt es in dem Antrag. Ziel sei nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine möglichst einvernehmliche Einigung mit „E.ON“ und Süwag. Teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten sollen so vermieden werden.



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