Kaufvertrag für Fernheizkraftwerk steht

Bei der Vertragsunterzeichnung waren folgende Personen anwesend: Johannes Steinmetz, Justiziar der NH; Monika Fontaine-Kretschmer, Technische Geschäftsführerin; Erste Stadträtin Monika Maier, Bürgermeister Alexander Immisch, Dr. Henning Lustermann und Reinhardt Dutschke, beide von E.ON (v.l.).Foto: Stadt Schwalbach

Schwalbach (sbw). In ihrer Sitzung am 4. März hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach den Kauf des Grundstücks des Fernheizwerkes beschlossen. Am 9. März war deshalb bei einem Notartermin in Frankfurt-Höchst ein wahrhaft historischer Moment für die Stadt: Das rund 3400 Quadratmeter große Grundstück des Fernheizkraftwerks in der Adolf-Damaschke-Straße wechselte zu einem Kaufpreis von 1,98 Millionen Euro vom bisherigen Eigentümer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) in das Eigentum der Stadt Schwalbach am Taunus.

Bürgermeister Alexander Immisch: „Die Stadt hat damit endlich die Fähigkeit erlangt, die künftige Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnstadt Limes, weiterer Stadtviertel und des Gewerbegebietes Am Kronberger Hang mitzugestalten. Eine jahrzehntelange Ursache kommunalpolitischer Debatten und privater Auseinandersetzungen ist damit im Interesse der Kunden, der Stadt und der Umwelt entschieden. Ich danke allen Beteiligten, der Nassauischen Heimstätte ebenso wie E.ON, für ihren guten Willen und ihren Einsatz. Der Weg ist jetzt frei für neue Ideen und gemeinsame Projekte – für die Fernwärmekunden und im Kampf gegen den Klimawandel!“

Monika Fontaine-Kretschmer, Technische Geschäftsführerin der NHW sagte: „Wir haben heute einem langwierigen Thema ein Ende gesetzt und so eine positive Zukunftssituation für alle Beteiligten geschaffen.“ Der Leiter des Vertriebsbereiches Heating & Cooling Solutions Germany der E.ON Dr. Henning Lustermann sagt: „Wir können ab jetzt mit der Stadt selbst ins Gespräch kommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!“ Reinhardt Dutschke, seit vielen Jahren Bestandskundenmanager der E.ON für die Schwalbacher Fernwärmeversorgung ergänzte: „Mit diesem Ergebnis ist eine Basis geschaffen, gemeinsam mit den Bürgern die Wärmeversorgung der Wohnstadt Limes weiter zu entwickeln.“

Was wurde mit den vier Vertragsabschlüssen erreicht? Die Laufzeit des Erbbaurechtes wurde bis zum 31. Dezember 2027 begrenzt. Eine automatische Verlängerung des Erbbaurechtes gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und die Stadt kann den Betrieb des Fernheizkraftwerks neu ausschreiben. Der den E.ON-Kunden zu berechnende Wärmelieferpreis darf das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen (und kann dies per Abmahnung nicht abgestellt werden), würde das Erbbaurecht auf die Stadt zurückfallen. Ein Kundenbeirat, der dem Informations- und Meinungsaustausch zur Fernwärmeversorgung und weiterer Energiedienstleistungen in Schwalbach dienen soll, wird eingerichtet. Hier sind neben den Vertragspartnern auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Bürger beteiligt.

Bei Notar Hansjörg Link in Frankfurt-Höchst wurden die Unterschriften geleistet wie folgt: Zuerst schloss die NHW den neuen Erbbaurechtsvertrag und den 3. Nachtrag zum Betriebsvertrag mit der E.ON. Danach unterschrieben die NHW und die Stadt den Kaufvertrag über das Fernheizkraftwerk-Grundstück. Dann trat die Stadt Schwalbach in die bisher von der NHW gehaltenen Rechtspositionen und übernommenen Verpflichtungen ein. Und schließlich haben Stadt und E.ON die Vereinbarung für den Kundenbeirat unterzeichnet.

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