Befreiung von der Biotonne

Steinbach (stw). Die Stadtverwaltung weist alle Anschlusspflichtigen darauf hin, den Folgeantrag auf Eigenkompostierung bis 4. Dezember einzureichen, sofern vorher eine Befreiung von der Biotonne vorlag. Nach Prüfung erfolgt die Befreiung ab 1. Januar 2021 für den Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2022.

Sollte bis zum 4. Dezember kein Antrag vorliegen, wird eine Biotonne zuzüglich 25,75 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Folgeantrag auf Eigenkompostierung ist als Download auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de abrufbar. Zudem finden Interessierte die Abfallsatzung mit den Gebühren für Biomüll und Restmülltonnen dort. Fragen beantwortet Patricia Guidozzi unter Telefon 06171-700017 sowie per E-Mail an patricia.guidozzi[at]stadt-steinbach[dot]de.



X