Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Steinbach (stw) – Aktuell erhalten zahlreiche Kunden und Kundinnen in Teilen des Netzgebietes der Syna Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter. Oftmals wird dabei – wie derzeit in Steinbach durch die Deutsche Messwesen, DMG, – mittels Postwurfsendungen geworben.

Die Syna weist darauf hin, dass diese Unternehmen eigenständig und nicht im Auftrag der Syna tätig sind. Diese wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernehmen bei Beauftragung durch Verbraucher und Verbraucherinnen den Einbau und Betrieb des Zählers. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab. Die Syna ist der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb des Netzgebietes und an gesetzlich geregelte Preisobergrenzen gebunden.

Tatsächlich besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Intelligente Messsysteme sind insbesondere bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunde, Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt sowie Anschlüssen mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG Pflicht. In allen anderen Fällen werden bestehende Stromzähler bis spätestens 2032 schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Verbraucher müssen nicht selbst tätig werden. Den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber – in Steinbach die Syna – kostenlos.

Sofern ein Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert die Syna die betroffenen Verbraucher rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems.



X