Bad Homburg (hw). Am 1. Januar tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Aufgrund der Anpassung der Wohngeld-Formel werden künftig deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt sein, da sich die Einkommensgrenzen erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld verdreifacht. Die hohe Zahl an Wohngeldanträgen zu bearbeiten, wird die zuständigen Bereiche in den Verwaltungen personell vor große Herausforderungen stellen.
Die Wohngeldbehörde der Stadt bittet um Verständnis dafür, das aktuell keine Auskünfte über die Höhe eines möglichen Wohngeld-Anspruches ab dem 1. Januar 2023 erteilt werden können. Zudem ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Anträge zu erheblichen Wartezeiten bei der Antragsbearbeitung kommen wird. Um die Bearbeitung zu erleichtern, werden Bürger, die einen Wohngeld-Antrag stellen oder verlängern wollen, gebeten, diese Anträge vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen benötigten Unterlagen (siehe Merkblatt zum Antrag auf Wohngeld) an die Stadtverwaltung zu schicken.
Außer weiteren Informationen zur „Wohngeld Plus“-Reform stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf seiner Internetseite auch einen vorläufigen Wohngeldrechner 2023 (www.bmwsb.bund.de) zur Verfügung.