Bürger bekommen Geld zurück

Bad Homburg (hw). Die Stadt informiert alle Grundstückseigentümer, dass sie mit dem aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid eine Gutschrift für die Abfallgebühren erhalten werden. Die Gutschrift betrifft den Zeitraum von August 2023 bis einschließlich Januar 2024.

Hintergrund dieser Gutschrift ist eine rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung, die die Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2023 beschlossen hat. Aufgrund betrieblicher Einschränkungen war es dem Betriebshof im genannten Zeitraum nicht möglich, den Vollservice sowohl bei der Restmüll- als auch bei der Biomüllentsorgung anzubieten. Stattdessen wurde der Teilservice durchgeführt, bei dem die Bürger die Abfallbehälter selbstständig zur Abholung an den Straßenrand stellen mussten.

Die Differenz zwischen den Gebühren für den Vollservice und den reduzierten Kosten des Teilservices wird nun automatisch mit dem vorliegenden Grundbesitzabgabenbescheid gutgeschrieben. Die vollständige Abfallgebührensatzung kann im Internet unter www.bad-homburg.de/de/stadt/rathaus/stadtrecht unter „Abfallgebührensatzung“ abgerufen werden.

Für Rückfragen zu den Grundbesitzabgabenbescheiden können sich Bürger per E-Mail an steuern[at]bad-homburg[dot]de und bei Fragen zur Abfallentsorgung oder zum Wechsel von Abfallbehältern per E-Mail an betriebshof[at]bad-homburg[dot]de wenden.



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