Bad Homburg (hw). Bei den Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen am 15. März werden die Vertreter des Kreistags des Hochtaunuskreises und der Stadtverordnetenversammlung, der sieben Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirats der Stadt Bad Homburg gewählt.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind Deutsche und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag ist 1. Februar 2026) mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg wohnen. Für den Ausländerbeirat sind alle ausländischen Bürger wahlberechtigt, ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Kommunalwahl.
Das Wahlsystem für die Kommunalwahl ist ein mit Elementen der Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Bad Homburg sind das 49 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie neun Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
Bei der Wahl des Ausländerbeirats wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, da nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Auch hier haben die Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Bis zu drei Stimmen dürfen auf jeden Bewerber kumuliert werden. Panaschieren und Streichungen sind aufgrund des Wahlsystems nicht möglich. In Bad Homburg sind für den Ausländerbeirat insgesamt 13 Stimmen zu vergeben. Die Wahlzeit beträgt auch hier fünf Jahre.
In Bad Homburg sind rund 40.000 Bürger für die Kommunalwahl wahlberechtigt; für die Ausländerbeiratswahl rund 12.000 Bürger. Seit Montag, 26. Januar, liegen Musterstimmzettel zur Ansicht im Stadtbüro und in der „StadtBibliothek“ aus. Diese stimmen inhaltlich mit den Originalstimmzetteln für die Wahlen überein und geben einen Überblick über jeweiligen Kandidaten. Außerdem stehen die Musterstimmzettel auf der städtischen Homepage unter www.bad-homburg.de/wahlen zur Verfügung.
Die Parteien und Wählergruppen, die im Landtag vertreten sind, sind auf dem Stimmzettel fortlaufend nummeriert. In Bad Homburg sind das folgende Parteien: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) und die Freie Demokratische Partei (FDP).
Die AfD wäre ursprünglich mit der Listennummer 2 auf dem Stimmzettel erschienen, da sie jedoch zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung nicht zugelassen wurde, wird diese Listennummer auf dem Stimmzettel nicht vergeben und somit ausgelassen.
Die Wahlvorschläge der nicht im Landtag vertretenen Parteien sowie der Wählergruppen schließen sich dann an – beginnend mit der Nummer 6. für Bad Homburg ergibt sich die weitere Reihenfolge wie folgt: 6. Bürgerliste Bad Homburg (BLB), 7. Die Linke, 8. Peter für Bad Homburg (PfB) und 9. KEHRTWENDE Bad Homburg.
Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 2. Februar, geöffnet und befindet sich im Glaspavillon des Technischen Rathauses, Bahnhofstraße 16–18. Falls die Wahlbenachrichtigung noch nicht oder nicht mehr vorliegt, reicht es aus, ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.
Die Öffnungszeiten sind: Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr.
Briefwahlunterlagen können ab 2. Februar über den Online-Service „Briefwahl-Antrag“ oder die entsprechende Verlinkung unter www.bad-homburg.de/wahlen beantragt werden. Dies ist auch möglich, bevor die Wahlbenachrichtigung per Post bis spätestens 22. Februar zugestellt wird. Über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch beantragt werden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung per E-Mail an wahlen[at]bad-homburg[dot]de unter Angabe des Namens und Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift.
Briefwahlunterlagen werden ab dem 2. Februar 2026 verschickt. Der Versand erfolgt auch an abweichende Anschriften in Deutschland oder auch in das Ausland.
Der Wahlbrief mit unterschriebenem Wahlschein und den jeweils ausgefüllten Stimmzetteln muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag im Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlbriefe können auch direkt im Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses (Eingang Louisenstraße) eingeworfen oder zu den Öffnungszeiten im Stadtbüro abgegeben werden.
Gerne steht das Wahl-Team für weitere Fragen rund um die Kommunalwahl unter Telefon 06172-1001908 oder -1909 zur Verfügung.