Bad Homburg (hw). Am Montag, 15. September, um 15.30 Uhr bietet der Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus in der Wickerklinik, Kaiser-Friedrich-Promenade 47 eine Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Jeder ab 18! ist für sich selbst verantwortlich. Keiner kann ihn rechtlich vertreten, es sei denn, es wurde eine Vollmacht erteilt. Tritt der Fall ein, dass ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten auf Grund eines Unfalles, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr allein regeln kann, wird ihm per Gesetz durch das Betreuungsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Damit es nicht zur gesetzlichen Regelung kommt, kann man mit Hilfe einer sogenannten Vorsorgevollmacht Regelungen für den Ernstfall treffen. Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt! Dieses Thema geht nicht nur ältere Menschen an, sondern auch junge Erwachsene. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können zu so massiven Beeinträchtigungen führen, dass eine rechtliche Vertretung durch eine andere Person notwendig wird. Hat man hier nicht vorgesorgt, schaltet sich das Gericht ein.
Was der Bevollmächtigte wie regeln soll, kann man mit diesem Dokument bestimmen. In einer Betreuungsverfügung kann man seinen Wunschbetreuer dem Gericht nennen. Wie der Arzt behandeln soll, wenn der schwere Krankheitsfall eintritt, kann in einer Patientenverfügung dargelegt werden. Wie so ein Dokument aussehen kann, was geregelt werden kann und welche Funktion es hat, wird bei dieser Veranstaltung erläutert. Die Informationsveranstaltung ist gebührenfrei.
Um Anmeldung unter: Telefon 06172-182990 oder 06172-24275 oder per Email an bv[at]lebenshilfe-hochtaunus[dot]de, wird gebeten.