Im Kurpark ist Radfahren nicht erlaubt

Radfahren ist im denkmalgeschützten Kurpark verboten. Einzig auf den ausgewiesenen Radwegen ist es gestattet. Die Stadtpolizei führt im August Kontrollen durch. Sandra Harris fährt bei schönem Wetter mit dem Rad zur Arbeit und nutzt den Radweg Schwedenpfad. Foto: fch

Bad Homburg (fch). Gut gelaunt biegt Sandra Harris um die Kurve und sieht in einiger Entfernung vor sich auf dem Radweg entlang des Schwedenpfads zwei freundlich lächelnde Beamte der Stadtpolizei stehen. Einer signalisiert ihr, dass sie bitte anhalten möchte. Die Kurstädterin kommt der Aufforderung nach. Sie hat nichts zu befürchten, denn sie befindet sich auf einem ausgewiesenen Radweg.

Ihr Rad ist technisch einwandfrei und ein Gesetz, das Radfahrer verpflichtet, in Deutschland einen Fahrradhelm zu tragen, gibt es nicht. Die Stadtpolizisten führten an diesem Vormittag und am Folgetag im und rund um den Kurpark Kontrollen durch. Sie informierten Radler über Bereiche in denen das Radfahren in der Stadt nicht erlaubt ist. Dazu gehören tagsüber die Fußgängerzone und weite Teile des Bad Homburger Kurparks. Die Ordnungshüter überreichen der Radlerin zur Information den neuen, von der Kur- und Kongress-GmbH aufgelegten Flyer „Radfahren im Kurpark – Gemeinsam mit Rücksicht“. Darin sind die Radfahrer-Regeln im Kurpark aufgelistet. Und auf einer Karte sind die ausgewiesenen Radwege im Park eingezeichnet. Wie die Ordnungshüter erläutern, führt ein Radweg von der Castillostraße über den Jenny-Baumstark-Weg im Jubiläumspark entlang des Paul-Ehrlich-Wegs, am Kaiser-Wilhelms-Bad vorbei und über den Weg „In den Salzwiesen“ hinter der Taunus-Therme bis zur Augustaallee. Eine andere Route verläuft vom Jenny-Baumstark-Weg im Jubiläumspark weiter zum Radweg am Schwedenpfad. Dort endet der Radweg Richtung Innenstadt vor der Kaiser-Friedrich-Promenade an einer Fahrradampel.

„Sie können den Kurpark auf diesen ausgewiesenen Routen mit Ihrem Rad durchqueren. Auf allen anderen Wegen, die mit grünen Verbotszeichen an den Parkeingängen markiert sind, müssen Fahrräder geschoben werden. Dort ist das Radfahren nicht erlaubt“, erläutern die Stadtpolizisten der jungen Frau. Sandra Harris hört aufmerksam zu. Sie berichtet, dass sie bei schönem Wetter mit dem Rad zur Arbeit fährt.

Anlass für die Verkehrskontrollen sind zunehmende Verstöße gegen die Regelung, dass Radfahren im Kurpark bis auf den ausgewiesenen Routen nicht erlaubt ist und ein Verstoß der Verkehrsregeln mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird. Marc Kolbe, Fachbereichsleiter Kommunikation und Marketing der Stadt, erläutert den Hintergrund: „Der über 40 Hektar große Bad Homburger Kurpark ist denkmalgeschützt. Angelegt ist er als therapeutischer Landschaftspark. Er dient der Ruhe und Erholung. Daher ist Radfahren im Kurpark mit seinen teils schmalen Wegen im Kurbezirk verboten.“ Mit dem Rad schnell einmal durch den Kurpark zu fahren ist zwar verführerisch, aber nicht erlaubt. Genutzt werden die Radwege von Bürgern, Freizeitradlern und Schülern. So liegt das Kurparkareal unter anderem auf dem Schulweg von Schülern des Kaiserin-Friedrich-Gymnasiums (KFG) und der Maria-Ward-Schule (MWS). „Zur Sicherheit der Kurparkgäste wird das Ordnungsamt allein im August vier Kontrollen durchführen“, kündigt Marc Kolbe an. Bei den ersten beiden in der vergangenen Woche informierten die Beamten über die Regelungen und verteilten Flyer. Ab der 34. Kalenderwoche werden weitere Kontrollen stattfinden. Diese können dann bei einem Regelverstoß ein Bußgeld nach sich ziehen.

!Eine Übersicht aller Radwege in Bad Homburg und Tourentipps bietet der Plan „Mit dem Rad durch Bad Homburg“. Er ist kostenlos bei Tourist Info + Service im Kurhaus erhältlich oder im Internet unter www.bad-homburg.de zu finden. Die Kontrollen der Stadtpolizei stehen nicht im Gegensatz dazu, dass Bad Homburg fahrradfreundlich werden soll. „Daran arbeitet die Verwaltung mit Nachdruck“, betont Kolbe.

Diese Karte zeigt, welche Wege Radfahrer um den Kurpark und Jubiläumspark herum nutzen dürfen. Grafik: Stadt Bad Homburg

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