Nutzung der Buschwiesen

Bad Homburg (hw). Die tropische Sommerhitze lockt derzeit viele Menschen ins Freie. Auch am Grillplatz an den Buschwiesen ist zurzeit viel los. Doch wenn die einen ausgelassen feiern, kann das mitunter andere stören. Die Stadt bittet daher die Besucher der Buschwiesen eindringlich, sich an die geltende Parkordnung zu halten. Die Buschwiesen sind Bestandteil der denkmalgeschützten Landgräflichen Gärten und des Naturparks Hochtaunus. Sie dienen der stillen und naturverträglichen Erholung.

So ist die Nutzung des Grillplatzes zwischen 0 und 9 Uhr verboten. Offenes Feuer darf nicht entfacht werden, und das Grillen ist nur an den hierfür vorgesehenen Stellen ausschließlich mit Grillkohle erlaubt. Beim Verlassen der Grillstellen sind diese abzulöschen. Bei der akuten Trockenheit kann eine Zuwiderhandlung schwerwiegende Folgen haben. Das Abspielen lauter Musik ist ebenso verboten wie Zelten und Feuermachen. Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt und der Müll in den dafür aufgestellten Behältern entsorgt werden.

Die öffentlichen Toiletten sollten ebenfalls pfleglich behandelt werden, „wildes Urinieren“ ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Wenn ein jeder auf den jeweils anderen Rücksicht nimmt, können auch alle ihren Spaß haben. Wer das nicht beherzigt, hat auf den Buschwiesen auch nichts verloren.



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