Warum am 15. März zur Kommunalwahl gehen? Weil es um Angelegenheiten vor der eigenen Haustür geht!

Main-Taunus (as) – Es müssen nicht immer die großen Schlagzeilen sein, für die die Bundesregierung und die Spitzenkräfte der wichtigsten Bundesparteien in den Hauptnachrichten sorgen. Politik wird auch an der Basis gemacht, und zwar eine Politik, deren Auswirkungen die Menschen täglich zu sehen und zu spüren bekommen: das neue Wohngebiet, die sanierte Straße, die neue Busverbindung, die Erhaltung eines Schwimmbades, die Pflege eines Naherholungsgebiets, die Förderung von Vereinen, der freie Platz in der Krippe oder der Kita, die Gebühren und Abgaben für Grundeigentum, Wasser und Müll.

Das alles – und noch vieles mehr – wird in den Parlamenten der Städte und Gemeinden sowie zum Teil auch des Landkreises entschieden. Das sind die Gesetzgeber im Kleinen – die legislative Gewalt, welche die Politik und die Initiativen des Magistrats bzw. des Gemeindevorstandes (der Exekutive) kontrollieren und ihnen in den meisten Fällen auch zustimmen müssen.

Volksvertreter zu wählen, die sich für die eigenen Interessen einsetzen, ist – vielleicht nach der Direktwahl des Bürgermeisters – die unmittelbarste Form der Demokratie und ein starker Grund, am 15. März bei der Hessischen Kommunalwahl wählen zu gehen. Bei dieser werden die Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen in den Kommunen und die Kreistage der Landkreise neu gewählt. Trotzdem gehen meist nur knapp über 50 Prozent der Wahlberechtigten hin.

Der Fokus der politisch mäßig interessierten Menschen liegt auf der Bundestagswahl, auf Berlin, mit Abstrichen noch auf der Landtagswahl, aber doch sehr viel weniger auf Bad Soden. Obwohl die meisten doch den einen oder anderen Lokalpolitiker – Menschen, die zum allergrößten Teil Politik für ihren Ort in ihrer Freizeit und eine zu vernachlässigende Aufwandsentschädigung machen – kennen, vielleicht sogar in ihrer Nachbarschaft haben. Das ist Politik zum Anfassen, umso mehr ist dieses relative Desinteresse an Kommunalwahl objektiv zu bedauern.

Denn es geht wirklich um einiges. Die mit den gewählten Volksvertretern besetzte Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung ist Trägerin der politischen Willensbildung auf lokaler Ebene. Sie segnet alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde/Stadt ab, modifiziert diese häufig durch die Arbeit in den Fachausschüssen und im Parlament und wirkt nicht zuletzt mit eigenen Anträgen an der Gesetzgebung mit. Ob Steuern und Gebühren, der Haushalt der Kommune, Infrastrukturfragen von der Stadtentwicklung über Straßen, Bürgerhäuser bis hin zu Schwimmbädern, Kinderbetreuung, die Ausstattung der Feuerwehr und anderer Rettungskräfte, die Ausweisung von Baugebieten und die Bauleitplanung – um nur einige Punkte zu nennen –, das alles geht durch das Stadtparlament und benötigt dort eine einfache Mehrheit. Ohne die Zustimmung der Stadtverordneten/Gemeindevertreter ist der Bürgermeister bzw. die „Stadtregierung“ (der Magistrat in den Städten bzw. der Gemeindevorstand in Gemeinden) nur in sehr eingeschränktem Rahmen handlungsfähig. Der Kreistag hat vor allem Kompetenzen beim Schulbau, bei der Gesundheit, bei Sozialleistungen, beim Verkehr, bei übergreifenden Infrastrukturprojekten; und nicht zuletzt sind auch dort die Finanzen wichtig, da diese direkte Auswirkungen auf die Zulagen und die Umlagen für die Kommunen haben. So sind zuletzt im Hochtaunuskreis die Schul- und Kreisumlagen, die die Gemeinden zu entrichten haben, regelmäßig gestiegen. Engpässe bei der finanziellen Ausstattung durch Bund und Länder trifft nicht nur die unterste lokale Ebene, die Städte, sondern auch die Landkreise. Umso wichtiger, dass notwendige und wichtige Entscheidungen überall mit finanzieller Verantwortung getroffen werden, auch hierbei fungiert die Kommunalwahl als Korrektiv.

Wählen dürfen die Hessen im Übrigen erst mit 18 Jahren, während die meisten anderen Bundesländer das Wahlalter auf 16 Jahre heruntergesetzt haben. Auch das sogenannte passive Wahlrecht, als Bewerber kandidieren zu können, beginnt mit dem (spätestens am Wahltag vollendeten) 18. Lebensjahr. EU-Bürger, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen in ihrer Kommune und ihrem Landkreis bei der Kommunalwahl ebenfalls wählen. Bei der Wahl zum Ausländerbeirat, den es in vielen Kommunen gibt, sind nur am Ort gemeldete Menschen wahlberechtigt, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.



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