Bad Soden gehört zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest zum Sperrbezirk

Bleibt zu hoffen, dass die Hausschweine im MTK von der Afrikanischen Schweinepest verschont bleiben.Foto: pixabay.com

Bad Soden (ph) – Nachdem der Main-Taunus-Kreis bisher nicht in die Maßnahmen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest einbezogen war, hat sich das jetzt geändert. Zur Sperrzone I gehört nun auch das gesamte Gebiet des Main-Taunus-Kreises, damit auch die Stadt und Gemarkung Bad Soden.

Für die Jagd gibt es eine Reihe besonderer Anordnungen, so zum Beispiel der Aufruf, vermehrt Wildschweine zu jagen und den Kontakt von bei der Jagd eingesetzten Hunden mit Schwarzwild zu vermeiden. Was da an Bürokratie auf die Jagdpächter zukommt, mag illustrieren, dass jedes erlegte Wildschwein den entsprechenden Behörden gemeldet werden muss. Dazu gehören nicht nur der Abschussort, sondern, wenn möglich, auch die GPS-Daten. Weiter ist sicherzustellen, dass jedem erlegten Wildschwein Proben zur serologischen und virologischen Untersuchung entnommen werden und jeweils ein Probebegleitschein ausgestellt wird. Jedes erlegte Wildschwein ist bis zum Vorliegen des negativen Untersuchungsergebnisses in der eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten aufzubewahren.

Genauso schlimm oder gar noch schlimmer – je nach Wertung – trifft es die Halter von Schweinen. Sie müssen dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes melden. Erkrankte Schweine mit Fieber müssen ebenso angezeigt werden, natürlich auch die Zahl der verendeten Schweine. Der Betrieb darf nur in Schutzkleidung betreten werden, die sofort gereinigt und desinfiziert werden muss. Einwegkleidung soll sofort nach Gebrauch beseitigt werden. Dazu kommt, dass Schweinehalter tagesaktuelle Aufzeichnungen über alle Personen machen müssen, die im Betrieb Flächen betreten, auf denen Schweine gehalten werden.

Die Verbringung von Schweinen, die in einem in der Sperrzone I gelegenen Betrieb gehalten werden, in andere Mitgliedsstaaten oder Drittländer ist verboten.

Ziemlich viel Bürokratie für Jäger und Schweinehalter, aber wie sagt man in Norddeutschland: „Wat mutt, dat mutt“.



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