Bad Soden (bs) – Die Stadt Bad Soden hat ein großes Interesse an einem wettbewerbs- und unternehmerfreundlichen Gewerbesteuerhebesatz. Seit vielen Jahren steht dieser konstant bei 357 Prozentpunkten. In ihrer Sitzung vom 12. November hat die Stadtverordnetenversammlung jedoch einstimmig beschlossen, den Hebesatz zum 1. Januar 2026 auf 381 Prozentpunkte anzuheben. Diese Entscheidung war aufgrund der angespannten Haushaltslage leider unumgänglich.
Hintergründe
Von der Gewerbesteuer, die Gewerbetreibende an die Stadt Bad Soden zahlen, verbleibt nur etwa ein Drittel tatsächlich bei der Stadt. Der überwiegende Teil wird über Umlagen an den Landkreis, das Land Hessen und den Bund abgeführt. Wie hoch diese Abgaben ausfallen, ist im kommunalen Finanzausgleich geregelt. Dafür legt das Land Hessen einen sogenannten Nivellierungshebesatz fest. Dieser steigt für die Gewerbesteuer zum 1. Januar 2026 von bisher 357 auf 381 Prozentpunkte.
Durch diese Erhöhung muss die Stadt deutlich höhere Umlagen an Kreis, Land und Bund zahlen. Ohne eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes hätte dies eine zusätzliche Belastung von fast 800.000 Euro für den Haushalt bedeutet. Aufgrund der ohnehin angespannten Finanzlage wäre damit kein genehmigungsfähiger Haushalt für 2026 möglich gewesen. Daher musste der Hebesatz auf das vom Land vorgegebene Niveau von 381 Prozentpunkten angehoben werden.
„Uns ist bewusst, dass Gewerbetreibende diese Maßnahme kritisch sehen werden. Auch wir bewerten die Entscheidung des Landes Hessen skeptisch, denn viele Kommunen im Main-Taunus-Kreis und im gesamten Rhein-Main-Gebiet sind nun gezwungen, ihre Hebesätze zu erhöhen. Dies steht im Widerspruch zu den aktuellen bundespolitischen Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“, sagt Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Trotz der Erhöhung bleibt Bad Soden mit einem Hebesatz von 381 Prozentpunkten im interkommunalen Vergleich weiterhin ein sehr attraktiver Gewerbestandort – und wir möchten, dass dies auch künftig so bleibt.“
Anrechnung auf Einkommenssteuer
Zudem weist die Stadt darauf hin, dass bei Einzelunternehmen und Personengesellschaft die Gewerbesteuer bei Hebesätzen bis zu 400 Prozentpunkten in der Regel auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Bad Soden liegt weiterhin unter dieser Grenze, sodass sich für die meisten Unternehmen, die in diesen Rechtsformen organisiert sind, durch die Anpassung des Hebesatzes isoliert betrachtet keine Erhöhung der zu zahlenden Steuer ergibt.
Sie müssen zwar möglicherweise mehr Gewerbesteuer an die Stadt Bad Soden zahlen, haben dafür im Gegenzug aber eine geringere Einkommensteuerbelastung.
Sollten Fragen bestehen, steht die Abteilung Finanzen und Controlling der Stadt Bad Soden gerne zur Verfügung.