Gebührenerlass für Verpflegung und Betreuung

Bad Soden
(bs). Die Bad Sodener Stadtverordnetenversammlung hat sich auf finanzielle Erleichterungen für Eltern kleiner Kinder geeinigt: Das Essensgeld und die Betreuungsgebühren für die Bad Sodener Kitas werden während des aktuellen Shutdowns nur dann erhoben, wenn Betreuung und Verpflegung der Kinder auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden.

Um Kontakte zu vermeiden, sind Eltern noch bis mindestens 14. Februar dazu aufgerufen, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Für alle, die ihren Nachwuchs trotzdem in die Kita schicken müssen, erfolgt eine tageweise Abrechnung von Gebühren und Essensgeld. Bereits geleistete Zahlungen für Januar werden entsprechend zurückerstattet, erklärt die Stadtverwaltung. Eine stundenweise Erstattung ist den Angaben zufolge nicht möglich. Sollte der aktuelle Lockdown über den 14. Februar hinaus bestehen, werde auch die anteilige Erstattung der Kitagebühren entsprechend verlängert.

„Die Stadt Bad Soden am Taunus möchte mit dieser Regelung Familien, die in dieser schwierigen Situation die Betreuung ihrer Kinder zu Hause übernehmen, finanziell entlasten, da es nicht zu vermitteln ist, warum in dieser Ausnahmesituation freiwillig nicht in Anspruch genommene Leistungen trotzdem bezahlt werden müssen“, so Bürgermeister Dr. Frank Blasch.

Um ein einheitliches Vorgehen für alle Kitas und Betreuungseinrichtungen in Bad Soden herbeizuführen, hat die Stadtverwaltung im engen Austausch mit den freien und kirchlichen Trägern aller weiteren Kindertagesstätten vereinbart, dass diese bei Bedarf eine entsprechende Erstattung aus städtischen Mitteln erhalten, sofern auf die Erhebung der Gebühren analog zu den Regelungen für die städtischen Kitas verzichtet wurde. Alle Träger haben sich daraufhin der gemeinsamen Vorgehensweise angeschlossen.



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