So funktionieren Magistrat und Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordneten tagen auch während der Corona-Pandemie.

Foto: Stadt Bad Soden

Bad Soden (bs) – Wer Post von der Stadtverwaltung erhält, sieht, dass die städtischen Mitarbeiter ihre Briefe beziehungsweise Mails mit der Formel „Im Auftrag des Magistrats“ beenden. Aber die wenigsten Empfänger wissen vermutlich, welche Aufgaben das Gremium hat und wer darin Mitglied ist.

Das Wort Magistrat kommt aus dem Lateinischen und heißt „Amt“ oder „Behörde“, so informiert die Stadt Bad Soden. Einen Magistrat gibt es in dieser Form in Deutschland nur in Hessen, in anderen deutschen Ländern übernimmt ein „Gemeinderat“ oder „Stadtrat“ die Aufgaben, die in Bad Soden am Taunus auf Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verteilt sind. Der Magistrat, der auch Gemeindevorstand genannt wird, regelt die laufenden Geschäfte der Stadt. Er befindet über Beschlussempfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung,beschließt über den Haushaltsplanentwurf, Auftragsvergaben über bestimmten Schwellenwerten, das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauantragsverfahren und Personalentscheidungen. Der Magistrat trifft sich normalerweise einmal in der Woche, in Bad Soden meistens dienstags im Sitzungssaal des Rathauses. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Kraft seines Amtes ist Bürgermeister Dr. Frank Blasch Mitglied des elfköpfigen Magistrats und hat den Vorsitz. Die Mitglieder des Magistrats werden „Stadträtinnen“ oder „Stadträte“ genannt und erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Bei der Stadtverordnetenversammlung sitzen die Magistratsmitglieder ganz vorne auf dem Podium (beziehungsweise den Stadtverordneten zugewandt) mit dem Bürgermeister in der Mitte. Für den Magistrat äußert sich in der Regel nur der Bürgermeister. Die Stadträte werden in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach einer Kommunalwahl von dieser gewählt. In der Regel spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament dann auch im (kleineren) Magistrat wieder. So sind in Bad Soden am Taunus alle Parteien, die in der Stadtverordnetenversammlung sitzen, auch mit mindestens einer Person im Magistrat vertreten.

Und die Stadtverordnetenversammlung?

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Gremium der Stadt Bad Soden am Taunus und hat gesetzliche Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten, die weder der Bürgermeister noch der Magistrat selbstständig erledigen dürfen. Die Stadtverordnetenversammlung tritt sieben bis acht Mal im Jahr zusammen. Die Tagesordnung wird auf der städtischen Homepage bekannt gegeben. Bei der Sitzung am vergangenen Mittwoch standen unter anderem der Jahresabschluss der Stadtwerke, die Neufassung der Satzung für die Friedhofsgebühren sowie der mögliche Ankauf einer Liegenschaft auf der Tagesordnung. Außerdem werden in den Sitzungen Anträge und Anfragen der im Stadtparlament vertretenen Parteien beantwortet. Die wichtigste Entscheidung in jedem Jahr ist der Beschluss über den Haushaltsplan für das Folgejahr, der meist im November auf der Tagesordnung des Gremiums steht.

Beratungen in den Ausschüssen

Die Stadtverordnetenversammlung hat zur Vorbereitung ihrer Sitzungen drei Ausschüsse gebildet, die in der Regel in der Woche vor einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung tagen: Montags der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales („Sozialausschuss“), dienstags der Ausschuss für Planung, Bau, Umwelt und Verkehr („Bauausschuss“) und mittwochs der Haupt- und Finanzausschuss, kurz „HFA“ genannt. Diese Sitzungen sind ebenso öffentlich wie die Stadtverordnetenversammlungen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dann bei der Versammlung über die Abstimmungsergebnisse ihrer Gremien. Darüber hinaus gibt es noch den Ausländerbeirat, der ein rein beratendes Organ ohne Beschlusskompetenzen ist. Er tagt auch immer montags in der Woche vor einer Stadtverordnetenversammlung und spricht Empfehlungen für die Stadtverordneten aus.

Alle Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechte der Gemeinden sowie die Institution, Organisation und Aufbau der gemeindlichen Gremien in Hessen sind übrigens in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Bürgermeister Dr. Frank Blasch lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. „Die Diskussionen sind interessant und die dort gefällten Entscheidungen bestimmen das öffentliche Leben in Bad Soden und haben Auswirkung für jeden von uns.“



X