Eschborn (ew). Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland eine Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Ziel ist es, Textilien wiederverwendbar zu machen oder zu recyceln. Die Pflicht stellt einen wichtigen Schritt zum Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Textilien dar. Damit die Getrenntsammlung erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Aus diesem Grund sollen stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Nutzbare Textilien sind nach Angaben der Stadtverwaltung in den dafür vorgesehenen Altkleidercontainern zu entsorgen. Diese stehen an den bisher bekannten Standorten zur Verfügung. Fragen hierzu beantwortet das Team der städtischen Abfallberatung unter der Telefonnummer 06196-490217.
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