Naturschutzgesetz verbietet Schottergärten – Pflanzen besser

Das Naturschutzgesetz verbietet neue Schottergärten. Es liegt auf der Hand, dass Vorteile von bepflanzten Flächen überwiegen. Foto: Stadt Eschborn

Eschborn (ew). Am 7. Juni hat der Hessische Landtag Änderungen im Hessischen Naturschutzgesetz beschlossen, die im §35 Absatz 9 fortan die Neuanlage von Schottergärten verbieten.

Die neuen Regelungen ergänzen § 8 der Hessischen Bauordnung (HBO), welcher besagt, dass nicht überbaute Flächen wasserdurchlässig und begrünt oder bepflanzt sein müssen. Dies definiert klare Vorgaben zur Gestaltung von Freiflächen in Hessen.

Gleich mehrere Aspekte tragen dazu bei, dass Schottergärten problematisch sind:

1. Ökologische Konsequenzen: Schottergärten bieten wenig bis keinen Lebensraum für Insekten und widersprechen den ökologischen Zielen der hessischen Verfassung.

2. Wassermanagement: Durch wasserundurchlässige Folien unter den Steinen können diese Gärten Wasser nicht in den Boden leiten. Eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts kann bei starkem Regen zu einer Überlastung der Entwässerungssysteme führen, besonders bei Starkregen.

3. Klimafolgen: Im Sommer absorbieren Schottergärten große Mengen an Hitze und tragen so zur Erwärmung der direkten Umgebung bei. Die Steine heizen sich in der Sonne stark auf und fördern so die Entstehung von Wärmeinseln in Städten.

4. Finanzielle Risiken: Die Missachtung der wasserdurchlässigen Gartengestaltung kann Versicherungsschutz gefährden, insbesondere, wenn Überflutungsschäden durch versiegelte Flächen verursacht werden.

5. Pflege: Trotz des Mythos, dass sie pflegeleicht seien, benötigen Schottergärten häufig aufwändige Reinigungen aufgrund von Verunreinigungen durch Laub, Staub, Pollen und dem Wachstum von Unkräutern.

Die Hessische Gartenakademie rät deshalb zu Staudenmischpflanzungen. Diese bieten eine attraktive, pflegeleichte Alternative, die Regenwasser aufnimmt, das Klima ausgleicht und Insekten Nahrung und Unterschlupf bietet.

Für bereits bestehende Schottergärten besteht Bestandsschutz, aber es sollte bedacht werden, dass die genannten Risiken auch für bereits angelegte Gärten zutreffen. Eigentümer sollten die ökologischen und finanziellen Auswirkungen daher sorgfältig prüfen.

„Die Verantwortung, unsere natürlichen Ressourcen zu schützen und nachhaltig zu handeln, liegt bei uns allen. Sehen Sie diese neuen Regelungen als Chance, aktiv zum Erhalt und zur Aufwertung unserer gemeinsamen Umgebung beizutragen. Die Stadt Eschborn setzt sich dafür ein, den Umweltschutz konsequent und sinnvoll zu fördern, und möchte Sie dazu ermutigen, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen“, ermutigt Erste Stadträtin Bärbel Grade.

Weiterführende Informationen finden Interessierte hier::

Die Broschüre „Bunte Gärten statt grauem Schotter“ mit ersten Handlungsanleitungen liegt im Eschborner Rathaus und im Bürgerzentrum Niederhöchstadt aus.

Hinweise der Hessischen Gartenakademie zu trockenstresstoleranten Staudenmischpflanzungen: llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/hga-projekte/klimaanpassung/trockenstresstolerante-staudenmischpflanzungen/

Informationen und Anleitungen zur naturnahen Gartengestaltung: www.bund.net

Spezielle Empfehlungen zur Unterstützung von heimischen Wildtieren, darunter auch dem Igel: Deutsche Wildtier Stiftung, www.deutschewildtierstiftung.de

Anregungen für eine artenfreundliche Gartengestaltung und praktische Tipps zur Pflege in hitze- und trockenheitsgeprägten Perioden: www.natur-im-garten.de



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