Eschborn (MS). Ist es Betrug am Wähler oder eine ganz legitime Kandidatur. Die Tatsache, dass Bärbel Grade als hauptamtliche Erste Stadträtin auf der Kandidatenliste der Grünen für die Wahl zum Stadtparlament auftaucht, sorgt für Diskussionen. FDP-Chef Christoph Ackermann hält die Kandidatur für „politisch problematisch“.
Denn auch wenn Bärbel Grade nur auf dem 37. und letzten Platz der Liste der Grünen steht, wird sie niemals ihr Amt in der Stadtverordnetenversammlung antreten, denn sie kann nicht gleichzeitig Stadtverordnete und Erste Stadträtin sein. Kurz: Wer Bärbel Grade wählt, wählt in Wahrheit einen anderen Grünen oder eine andere Grüne.
Während es vor 20 Jahren überall üblich war, dass sich hauptamtliche Bürgermeister und Stadträte zum Stimmenfang auf die Listen ihrer Parteien setzen ließen, ist die Unsitte in den vergangenen Jahren beinahe verschwunden. Im Main-Taunus-Kreis gibt es mit Ausnahme von Bärbel Grade keinen anderen Hauptamtlichen, der zum Schein auch für die Stadtverordnetenversammlung kandidiert. „Gerade vor dem Hintergrund, dass die Grünen in politischen Debatten regelmäßig Transparenz, Integrität und moralische Maßstäbe einfordern, hält die FDP diese Vorgehensweise für erklärungsbedürftig“, sagt Christoph Ackermann.
Mittlerweile gibt es tatsächlich eine Erklärung – nicht von Bärbel Grade, aber von Florens Eckert, dem Pressesprecher der Eschborner Grünen. Der schreibt im Namen des Ortsverbands, dass die Vorwürfe der FDP „haltlos“ seien. „Die Aufstellung unserer Liste erfolgte transparent, satzungsgemäß und nach klaren demokratischen Kriterien. Die Kandidatur der Ersten Stadträtin auf dem letzten Listenplatz ist rechtlich zulässig.“ Der Listenplatz habe ausdrücklich „symbolischen Charakter“. Obwohl es im Kreis keine weiteren Beispiele gibt, nennen die Grünen die Kandidatur „kommunalpolitisch üblich“.