Wasserleitungen müssen bleifrei sein

Eschborn (ew). In Eschborn gelten seit Januar strengere Vorgaben für Trinkwasserleitungen. Nach der novellierten Trinkwasserverordnung sind seit dem 12. Januar alle Bleileitungen und Teilstücke nicht mehr zulässig.

Sie mussten bis zu diesem Stichtag ausgetauscht oder stillgelegt werden. Hausbewohnerinnen und Hausbewohner haben nach Angaben der Stadtverwaltung ein Recht auf bleifreie Leitungen. In der Pflicht stehen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie die Wasserversorger.

Das Trinkwassernetz in Eschborn und in Niederhöchstadt ist nach Angaben des Magistrats bleifrei. Betroffen sein können lediglich einzelne private Hausinstallationen. Gebäude, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen, da seitdem keine Bleirohre mehr verbaut worden sind. Ob noch Bleileitungen vorhanden sind, lässt sich zum Beispiel durch eine Sichtprüfung im Keller klären. Bleirohre sind weich, lassen sich leicht einritzen und erscheinen silbergrau. Auch Auskünfte von Vermieterinnen und Vermietern oder Hausverwaltungen können helfen. Im Zweifel kann eine kostenpflichtige Laboruntersuchung Aufschluss geben. Das Wasser sollte dafür mindestens vier Stunden in der Leitung gestanden haben. Das Gesundheitsamt in Hofheim berät zur Probenentnahme.

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde schrittweise auf aktuell zehn Mikrogramm pro Liter gesenkt. Seit dem 12. Januar gilt ein Wert von fünf Mikrogramm. Weitere Informationen gibt es unter umweltbundesamt.de im Internet.



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