Gemeinde verwundert über Aussetzung der Rodungen im Baugebiet „Am Silberbach“

Glashütten
(kw) – Am vergangenen Freitag, den 14. Januar, erhielt die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) unerwartet Post vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Gegenstand des Schreibens war ein Beschluss des vorsitzenden Richters. In dem Beschluss wurde einem Eilantrag des BUND Hessen e.V. stattgegeben, in Folge dessen die Baumfällarbeiten in dem Baugebiet „Am Silberbach“ mit sofortiger Wirkung eingestellt werden mussten.

Der Wortlaut des Beschlusses:
„Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Begünstigen der Waldumwandlungsgenehmigung, vom 08.11.2021 – Az. 60.10-Forst-2021-04 aufzugeben vorläufig, bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, von der vorgenannten Genehmigung keinen Gebrauch zu machen und es insbesondere zu unterlassen Eingriffshandlungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), z.B. in Form von Rodungsarbeiten in der Gemeinde Glashütten im geplanten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „ Am Silberbach, 1. Bauabschnitt“ vorzunehmen.“
Die Klage gegen die Fortsetzung der Rodungsarbeiten wurde durch eine bevollmächtige Anwaltskanzlei des BUND Hessen e.V. eingereicht.

Rodungsarbeiten gestoppt

Auf dem Richterspruch basierend hat die zuständige Behörde des Hochtaunuskreises die HLG auffordert, die Rodungsarbeiten bis zur Entscheidung des Gerichts einzustellen.

Die HLG wiederum forderte im Anschluss die beauftragte Rodungsfirma Hammer auf, die aktuell laufenden Arbeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Gemeinde ist überrascht

Aus Sicht der Gemeinde Glashütten ist dieses Vorgehen schwer nachvollziehbar. Bürgermeister Thomas Ciesielski führte an, dass „vorab alle relevanten Umweltaspekte geprüft und gemeinsam mit der HLG entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet wurden“. Als besonders erhaltenswert eingestufte Bäume, sowohl in den betroffenen Garten- als auch Waldparzellen seien kartiert und entsprechend gekennzeichnet worden. Es sei also keinesfalls richtig, so Ciesielski, dass in dem Baugebiet ein „Kahlschlag“ stattfindet, sondern die als erhaltenswert eingestuften Bäume sollen bewusst stehen bleiben. Erschwerend hinzu komme, dass Rodungsarbeiten nur noch bis zum 28. Februar durchgeführt werden könnten.

Sollte das Gericht also nicht bis Anfang Februar über den Antrag vom BUND e.V. entscheiden, wird sich die (für die Bebauung notwendige) Rodung um ein weiteres Jahr verzögern.

Dringend benötigter Wohnraum

Die Gemeinde Glashütten benötigt, so Bürgermeister Ciesielski, für junge Familien entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten. Dazu sei das Neubaugebiet am Silberbach geplant worden. Jede weitere Verzögerung bedeute auch eine Mehrbelastung durch zusätzliche Kosten für die Grundstückskäufer, da diese letztendlich auf die Kaufpreise der Grundstücke aufgeschlagen werden müssten.

Umweltbewusstsein vorhanden

Es bestehe bei der Gemeinde Glashütten und allen Beteiligten ebenfalls ein hohes Maß an Umweltbewusstsein.

So bestehe ein Einvernehmen darüber, dass Natur erhalten werden soll, jedoch im Einklang mit der Erschließung notwendiger Erweiterungsmöglichkeiten.

Das gleiche gilt sowohl für die Flora als auch für die Fauna, die entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten erhalten sollen – erhaltenswerte Bäume in dem Gebiet werden geschont und später in das Baugebiet integriert, allerdings in einem Maße, wie es mit Erschließung eines Baugebietes vereinbar sei.

Bürgermeister Thomas Ciesielski zeigte sich mehr als verwundert über das Vorgehen des BUND Hessen e.V. und hofft im Interesse der Gemeinde auf eine schnelle Lösung dieses Konfliktes.(gs)

Baugebiet „Am Silberbach“ nach Aussetzung der Rodungsarbeiten.

Foto: Gemeinde Glashütten



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