Anwohner des Ginsterwegs fühlen sich ungerecht behandelt

Schloßborn (pu) – Der Hessische Landtag beschloss im Mai 2018 das am 7. Juni in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen, das zum Inhalt hat, dass die bisherige Soll- in eine Kann-Vorschrift geändert wurde – eine Straßenbeitragserhebungspflicht demnach nicht mehr besteht. Darauf fußend entschied die Gemeinde Glashütten 2019, die Straßenbeitragssatzung rückwirkend zum 7. Juni 2018 aufzuheben und Straßenbauprojekte aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.

Auf den ersten Blick eine positive Nachricht für Hauseigentümer, sollte man meinen; immerhin waren diese Abgaben seit Jahren Gegenstand regelmäßiger Diskussionen und Klagen. Vor allem im Ginsterweg sind aktuell die Gemüter dennoch erhitzt, weil sich die dortigen Liegenschaftsbesitzer ungerecht behandelt fühlen. Daraus resultierend gründete sich eine Bürgerinitiative.

Projekt

Im Detail geht es nach entsprechendem Gemeindevertreterbeschluss von 2013 um den in zwei Bauabschnitten durchgeführten Um- und Ausbau des Bereichs zwischen der Weiherstraße und der Einmündung der Straße „Im Hain“. Der Bauabschnitt I dauerte nach Angaben der Anwohnerschaft von 2015 bis 2017, der zweite Bauabschnitt habe sich bis weit ins Jahr 2018 angeschlossen.

Laut der Bürgerinitiative habe es im Vorfeld im Rahmen einer Informationsveranstaltung im November 2013, bei der neben dem damaligen Bürgermeister Thomas Fischer (CDU) Vertreter des Bauamts sowie Rechtsanwälte der Gemeinde anwesend gewesen seien, eine klare Aussage der Gemeinde für das gesamte Projekt Ginsterweg gegeben. Eine Umlegung der Straßenbeiträge werde niemals stattfinden. „Hierfür gab es sicherlich 50 Zeugen. Dies sollte heißen, dass es nicht möglich sei, wiederkehrende Beiträge zu erheben, sondern dass nur über die einmaligen Straßenbeiträge der Anwohner, das heißt Durchgangsstraße (Bauabschnitt I) mit 50 Prozent der Gesamtkosten, Sackgasse (Bauabschnitt II) mit 75 Prozent der Gesamtkosten, abzurechnen ist“, schildert die Anwohnerschaft die Geschehnisse aus ihrem Blickwinkel. Zu diesem Zeitpunkt habe vermeintlich jeder gewusst, was in etwa finanziell auf ihn zukommen würde.

Januar 2020

Umso größer sei das Erstaunen gewesen, als es sich herumgesprochen habe, dass im Januar letzten Jahres die Anlieger des zweiten Bauabschnitts trotz bereits bestandskräftiger Vorleistungsbescheide 124.000 Euro zurückerhalten hätten, während es für die des ersten Bauabschnitts keine diesbezüglichen erfreulichen Nachrichten gab. Im Klartext: Die Anwohner des Abschnitts I zahlten im Endeffekt laut Anwaltsschreiben eine Straße, die als Durchgangsstraße dem Allgemeinwohl weit mehr als eine Sackgasse dient, zur Hälfte, während die Anwohner der Sackgasse, die wegen des niedrigen Beitrags zum Gemeinwohl Dreiviertel der Kosten hätten stemmen müssen, beitragsfrei blieben. „Das heißt, der Bauabschnitt 1 mit einer Gesamtbelastung von 194.721 Euro bleibt auf den Kosten sitzen, dies sind im Durchschnitt bei 21 Parteien 9.272 Euro, wobei die Beträge von 4. bis 15.000 Euro variierten“, verschaffen die Mitglieder der Bürgerinitiative ihrem Ärger ob der ungerechten Handlungsweise Luft und betonen: „Wir reden hier nicht über Kleinstbeträge, sondern in Einzelfällen über existenziell bedrohende Forderungsbeträge, die gestemmt werden mussten!“ Eine Vielzahl der Anwohner seien Rentner.

Naheliegenderweise wandten sich die Betroffenen nach Aussage der Bürgerinitiative im ersten Schritt an die Zuständigen der Gemeinde. Als es von dortiger Stelle kein Entgegenkommen gegeben habe, sahen sich 20 von 21 Anwohnern im Mai letzten Jahres zur Gründung der besagten Bürgerinitiative „Ginsterweg / Burgstraße zur Herstellung der Beitragsgerechtigkeit / Gleichbehandlung bei Straßenausbaubeträgen“ sowie zum Einschalten eines Anwalts gezwungen. Dies auch unter dem weiteren Aspekt, dass am 1. Januar letzten Jahres die Erhöhung der Grundsteuer (von 480 Prozent Hebesatz auf 530 Prozent) in Kraft getreten war. „Die Bürger tragen damit die weiteren Bauarbeiten der Gemeinde und werden somit noch mal zur Kasse gebeten. Die ersten Straßenbauarbeiten Schlossborn (Weiherstraße) haben ja bereits im Juni 2020 begonnen“, rückt die Anwohnerschaft vor Augen. Im Raum stünde unter anderem die Frage, ob womöglich Beitragsbescheide aufgrund der Stichtagsproblematik zurückgehalten worden seien.

Stellungnahme der Bürgermeisterin

Zu den Vorwürfen explizit befragt, nimmt Bürgermeisterin Brigitte Banneberg (parteilos) Stellung: „Mit der 2018 erfolgten Gesetzesänderung sind neben der Freistellung der Straßenbeitragserhebung weitere Änderungen im Beitragsrecht erfolgt. Ohne ins Detail zu gehen, hat sich die Gemeinde Glashütten nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen letztlich für eine Abschaffung der Straßenbeitragssatzung rückwirkend bis zum Stichtag 7. Juni 2018 entschieden.“ Eine rückwirkende Aufhebung der Straßenbeitragssatzung vor dem Stichtag sei rechtlich nicht möglich.

Die Rathauschefin ergänzt: „Eine Ausgleichszahlung in Form einer freiwilligen Leistung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen ebenfalls nicht möglich. Da spielt es leider auch keine Rolle, dass die Straße 2013 in zwei Bauabschnitte aufgeteilt wurde. Juristisch gesehen liegen hier zwei getrennt voneinander durchgeführte Baumaßnahmen vor.“



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