Übernahme des Stromnetzes von der SÜWAG: Die CDU, FDP und FW befürchten eine Gefahr für den Steuerzahler

Im letzten Jahr, so der Beginn einer Pressemitteilung von CDU, FDP und FW, wurde ein Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2017 ausgesetzt, der die Kündigung des Strom-Konzessionsvertrages mit der SÜWAG vorgesehen hat, um zunächst mit dem Stromanbieter SÜWAG Verhandlungen zur Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft aufzunehmen. An einer solchen Gesellschaft wären dann die Stadt mit 50,1 Prozent und die SÜWAG mit 49,9 Prozent beteiligt. Die SÜWAG werbe damit, dass die Stadt über die gemeinsame Netzgesellschaft Einfluss auf die Gestaltung des Verteilnetzes erwerben könnte.

Verschiedene Beispielrechnungen der SÜWAG zeigen, dass die Stadt Kelkheim Eigenkapital von mehr als 1einer Million Euro in die neue Gesellschaft einbringen müsste, heißt es weiter im Text, um von der SÜWAG das Verteilnetz zum Restbuchwert zu erwerben. Hierfür müsste die Stadt einen Kredit aufnehmen. Laut SÜWAG würde sich für dieses Eigenkapital eine Verzinsung von rund 4,0 Prozent ergeben. Eine Rückzahlung des Geldes sei erst durch den Weiterverkauf des Verteilnetzes an einen weiteren Investor möglich.

Allerdings werde vorausgesetzt, dass die künftigen Investitionen in das Kelkheimer Verteilnetz die Höhe der Abschreibungen nicht überschreiten, also keine zusätzlichen Investitionen der Stadt notwendig sind. „Und genau hier liegt das Problem“, bemerken die drei Fraktionen im Text. Denn Herausforderungen im Betrieb von Stromnetzen hätten sich in der letzten Zeit verändert. Dies nicht zuletzt durch die geplante flächendeckende Einführung von Elektromobilität, die mit heute noch nicht absehbaren Investitionen in die Verteilnetze verbunden sein wird.

Und die drei Fraktionen rechnen auf: „Die heutigen Verteilnetze sehen für die Versorgung von Wohnstraßen eine Kapazität von üblicherweise 85 kW pro Straßenzug vor. Eine Ladestation für ein Elektroauto benötigt bereits mindestens 11 kW, nach Ertüchtigung des Hausanschlusses eher 22 kW, um die Ladezeit auf wenige Stunden zu verkürzen. Vier Anwohner einer Straße könnten eine solche Ladestation also problemlos erhalten, ab dem fünften müsste das Leitungsnetz ausgebaut werden.

Ein ‚Supercharger‘ der Marke Tesla mit 50 kW Anschlussleistung würde die Kapazität einer Straße fast für sich alleine beanspruchen“ meinen die Stadtverordneten. Der Kapitalbedarf für die Anpassung des Verteilnetzes für die Elektromobilität würde die heute diskutierten Investitionen um ein Vielfaches übersteigen. „Auch ist noch nicht klar, wer die Ausbaukosten letztlich übernehmen muss, ob die Ausbaukosten also auf alle Stromkunden oder nur auf die Eigentümer von Elektroautos umgelegt werden.

Nach Meinung von FDP, CDU und Freier Wähler ergeben sich hierdurch für die Verteilnetzbetreiber erhebliche Unsicherheiten. Fachkundige dazu sein bei der Entwicklung von Verteilnetzen in keiner Kommune vorhanden, was das Risiko von kostenträchtigen Fehlentscheidungen weiter erhöhe. „Der Einfluss auf das Verteilnetz über eine gemeinsame Netzgesellschaft ist daher wertlos, wenn man nicht weiß, wozu und was man beeinflussen möchte und kann.“

Stelle man nun den prognostizierten Gewinn, der gerade mal etwa 0,1 Prozent des jährlichen Etats der Stadt ausmachen würde, den nicht unerheblichen Risiken gegenüber – weniger Einnahmen – und der Investitionsbedarf weit größer werde als angenommen, komme man schnell zu dem Ergebnis, dass es wohl besser ist, ein solches Projekt nicht weiter zu verfolgen.

Deshalb eine große Skepsis gegenüber dem Projekt „Übernahme des Stromnetzes“. Die von Stadt und SÜWAG angeführten Vorteile einer gemeinsamen Netzgesellschaft reichen nach Meinung der Fraktionen nicht aus, ein solches Vorhaben zu befürworten. „Die Gefahr, dass dies den Steuerzahler in den nächsten Jahren viel Geld kosten wird, ist einfach zu groß.“



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