Königstein
– Die AG Kulturlandschaft Königstein-Kronberg e.V. ist sehr darüber besorgt, dass der Magistrat der Stadt einem Bauantrag beziehungsweise einer „Teilrekonstruktion“ des Denkmals in der Hauptstraße 37 zugestimmt hat, bevor das Landesdenkmalamt den neuerlichen Bauantrag begutachtet und bewilligt hat.
Damit stelle sich der Magistrat eindeutig auf die Seite des Eigentümers, der offenbar immer noch nicht einsehen wolle, dass er über ein wichtiges Denkmal verfüge, das unbedingt und so original wie irgendmöglich erhalten bleiben müsse. Die AG weist darauf hin, dass es die Pflicht eines Denkmaleigentümers ist, sich an die Vorgaben des Denkmalschutzes zu halten und jede Veränderung seines Denkmals zuvor mit der Denkmalpflege abzustimmen hat.
Die AG hält ein Vorabvotum aus städtebaulicher Sicht für höchst gefährlich, weil ohne die Stellungnahme der Denkmalpflege abzuwarten vermutet werden darf, dass man auch künftig Denkmaleigentümern hilfreich die Hand reichen wird, wenn diese ihre Neubau- und Abrisswünsche am Denkmalschutzgesetz vorbei durchsetzen möchten.
Wenn der Magistrat dem Abriss des Denkmals beziehungsweise einer „Teilrekon-struktion“ zustimmt, sind für Abrisswünsche von Denkmalen alle Schleusen offen. Das ist insofern gefährlich, meint die Vorsitzende Gabriele Klempert, weil es dem Königsteiner Magistrat nicht nur an Fachkompetenz fehlt, die Qualität des historischen Bestandes des Hauses zu beurteilen, sondern auch die Bedeutung denkmalgeschützter Bauten für die historische Stadtentwicklung offenbar nicht erkannt wird. Das Haus Hauptstraße 37 an der ehemaligen mittelalterlichen Stadtmauer Königsteins, die Kelleranlage, die Schrägstellung des Hauses und die Qualität des Fachwerks sowie dessen Konstruktion und Gestaltung sind zu großen Teilen unter dem Putz noch vorhanden und hoch bedeutsam für ganz Hessen. Eine besondere Bedeutung kommt der Schrägstellung des Hauses zu, da an dieser Stelle einst der historische Höhenbach von der Rückseite der Straße an die Vorderseite gelenkt wurde.
Diese Kenntnisse zu umgehen und das Haus zugunsten persönlicher Interessen abreißen zu lassen, scheint bereits beim Kauf des Hauses 2009 der Wille des Eigentümers gewesen zu sein, vermutet Klempert. Wenn man nun nur eine „Wiederverwendung“ des Fachwerks plane, sei das Denkmal kaputt. Das älteste und bedeutendste Haus in Königstein könne man nicht einfach abreißen und in einen Neubau „integrieren“, so die AG. Nach Auskunft der Denkmalpflege sei der Kern des Hauses Hauptstraße 37 aus dem Jahr 1537 durchaus sanierbar. Das hätte der Eigentümer beim Kauf des Hauses erkunden müssen und können, meinen die Denkmalschützer. Dazu gebe es nicht nur Literatur.
Dass der Eigentümer das Denkmal unbedingt abreißen wollte, zeige auch der immer noch aushängende Banner mit der Botschaft, man wolle auch so „schön“ bauen wie an der Hauptstraße 33, heute die Buchhandlung Bruckmann.
Hier hat man ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude einfach einige Jahre vergammeln lassen, um dann endlich doch einen Abriss durchführen zu können.
Leider scheint es immer noch in Königstein Methode zu sein, bedeutende Kulturschätze zu missachten und diese aus rein wirtschaftlichen Gründen abzureißen oder mit denkmalpflegerisch fragwürdigen Umbauten nutzbar zu machen, bedauert die Sprecherin der AG.
Das Haus in der Hauptstraße 37 ist in den Fokus der Kritik der AG Kulturlandschaft gerückt.