Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus: Bebauungsplan S 2.2 „Kohlweg II“

Abgrenzung des Geltungsbereiches: Die oben stehende Planskizze hat zwar keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches. Grafik: Stadt Königstein

Öffentliche Bekanntmachung

Hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes S 2.2 „Kohlweg II“ 2. Änderung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat nun in ihrer Sitzung am 24.05.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes S 2.2 „Kohlweg II“ 2. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich befindet sich im Süden des Stadtteils Schneidhain und erstreckt sich über das Gebiet der Straßen Am Wickenstück, Am Wäldchen, An der Försterwiese, Birkenweg, Erlenweg, Kohlweg, Milcheshohl und Mittelgewann. Im Geltungsbereich liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Schneidhain, Flur 1, Flurstücke: 61/6, 61/13, 61/14, 61/19, 145/62 und

Flur 5, Flurstücke: 27/23, 27/24, 27/25, 27/26, 27/34, 27/36, 27/37, 31/1, 30/2, 30/3, 31/2, 32/1, 32/2, 33/2, 35/4, 35/6, 35/7, 57, 89/1, 181/1, 181/2, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205/2, 205/3, 206/1, 207, 208, 209, 210, 211/1, 211/2, 212/1, 212/2, 212/3, 213/1, 213/2, 214/1, 215/2, 215/3, 215/4, 216, 217, 218, 219/1, 219/2, 220, 221, 222, 223/3, 223/2, 224/1, 225/1, 226/1, 226/2, 227, 228/1, 229/1, 230, 231, 232, 233/1, 233/2, 233/5, 234, 235/2, 235/3, 237, 238/1, 239, 240, 241, 242/1, 243/1, 244/1, 245, 246, 247, 248, 249, 250/1, 250/2, 251, 252/1, 252/2, 253, 254, 255, 256, 258, 259, 260, 261/1, 261/2, 262, 263/2, 264/1, 264/3, 265/2, 265/3, 265/4, 265/5, 265/6, 266, 267, 268/1, 270, 271, 272, 273

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des Wohngebietes und der Höhenentwicklung der dortigen Gebäude.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom

16. Juli bis 17. August 2018 (einschließlich)

im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs ,donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Am Mittwoch den 15.August 2018 können die Unterlagen aufgrund einer internen Veranstaltung nicht eingesehen werden.

Umweltrelevante Informationen liegen bereits zu den Themen Niederschlagswasser, Artenliste, Umgang mit Mutterboden, Wasserschutzgebiete und Anpflanzung von Bäumen vor. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann zusätzlich, im gleichen Zeitraum, im Internet unter www.koenigstein.de, Aktuell, Bekanntmachungen, S 2.2 „Kohlweg II“, eingesehen werden. Zudem finden sie einen Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

Königstein im Taunus, den 20.06.2018 Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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