Besser einen Antrag rechtzeitig stellen

Wenn man beispielsweise für einen Umzug zwei Halteverbotsschilder braucht, dann ist das eine „vorübergehende Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum“ und dafür ist das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung zuständig. Und was braucht so ein Amt? Natürlich einen Antrag.

Aber nicht nur für das Aufstellen von Verkehrsbeschilderungen sind Anträge notwendig, sondern auch für

• Aufbrüche/Tiefbauarbeiten

• Container stellen

• Lagerung von Baumaterial

• Erstellen eines Baugerüstes

• Abstellen eines Möbelwagens

• Aufstellen eines Autokrans

Aufstellen von Bauzäunen für den Neu-, Um- und Anbau eines Hauses

Für all dies und vieles mehr ist das Ordnungsamt der freundliche Ansprechpartner. In einzelnen Fällen ist auch ein Termin mit dem Antragsteller, dem Ordnungsamt und dem Tiefbauamt vor Ort erforderlich, um Einzelheiten und genaue Angaben der Nutzung abzusprechen.

Die Einreichung eines Verkehrszeichenplans nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an den Straßen) muss dem Antrag beigefügt werden. Vorschläge zu entsprechenden Firmen, die den Nutzer dabei unterstützen, sind auf Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde oder auch im Internet erhältlich.

Und ganz wichtig: Ein Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Unerlaubte oder verkehrswidrig angebrachte oder aufgestellte Gegenstände können kostenpflichtig entfernt werden, zum Beispiel Mülltonnen als Platzhalter, Benzinkanister, Stühle oder andere Absperrgegenstände.

Im eigenen Interesse sollte beachtet werden, dass die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum (Straße oder Gehweg) ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ordnungswidrig ist. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Bei größeren Verkehrsbeschränkungen oder gar Verkehrsumleitungen ist der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn mit einem Verkehrszeichenplan nach RSA vom Antragssteller zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Der Verkehrszeichenplan ist der Örtlichkeit anzupassen. Bei vorübergehenden Nutzungen einer Bundes- und Landesstraße muss Hessen Mobil als Straßenbaulastträger oder auch der Verkehrsverbund Hochtaunus bei Buslinienführungen angehört werden. In diesen Fällen wird der Hochtaunuskreis als untere Straßenverkehrsbehörde den Antrag bearbeiten und die Genehmigung ausstellen. Das hört sich alles viel bürokratischer an, als es eigentlich ist. Das Ordnungsamt – das in Königstein Fachdienst Sicherheit und Ordnung heißt – berät seine Bürger gerne.



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