Mindestlohn gilt auch für Betreuer der Königsteiner Ferienfreizeiten

Königstein (red) – Tagesausflüge, Workshops, Lagerfeuer, Discos, Wandern, Schwimmen und andere interessante Arbeitsgemeinschaften in Deutschland, Frankreich, Ungarn oder Italien – die Stadt Königstein im Taunus bietet seit über 40 Jahren in der schulfreien Zeit ein vielfältiges Freizeitprogramm für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren an. Seit dem 1. Januar 2015 gilt mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auch für die Betreuer von Ferienfreizeiten der Mindestlohn.

In Absprache mit dem Arbeitgeberverband wurde eine Berechnung für die Betreuervergütung erstellt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie führt allerdings zu einer nicht unerheblich erhöhten Vergütung für die Betreuer der Ferienfreizeit.

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus kann diese massiven zusätzlichen Kosten jedoch nicht auf die Elternbeiträge umlegen, ohne die Freizeiten so erheblich zu verteuern, dass finanziell weniger gut gestellte Familien den Zugang zu den Freizeiten verlieren. Es ist daher derzeit fraglich, ob die Stadt Königstein bei gleichbleibender Gesetzeslage in den kommenden Jahren überhaupt noch Ferienfreizeiten anbieten kann.



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