Darmstadt (rp) – Die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt setzen jetzt ihren neuen gesetzlichen Auftrag um und novellieren die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom 16. Januar 2008 (GVBl. I Nr.4 2008 S30 ff). Während die landesweite Ursprungsverordnung noch vom damaligen Hessischen Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erlassen wurde, sind nach dem Inkrafttreten der letzten Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 2013 nun die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden als Verordnungsgeber zuständig. Dies bedeutet, dass es künftig drei Verordnungen über die Natura 2000-Gebiete in Hessen geben wird. Die öffentliche Anhörung dieser anstehenden Verfahren beginnt in allen drei Regierungsbezirken zeitgleich am 9. November und endet am 23. Dezember 2015.
Die von der Europäischen Union (EU) anerkannte hessische Gebietskulisse wurde dabei im Wesentlichen beibehalten. Nur in sehr geringfügigem Umfang sind kleinere Grenzkorrekturen vorgenommen worden. Größere Änderungen ergaben sich lediglich bei den Natura 2000-Gebieten im Umfeld des Frankfurter Flughafens. Dort gingen einerseits Flächen durch die unmittelbaren Ausbaueingriffe verloren, andererseits wurden neue Flächen im Rahmen des Kohärenzausgleiches in die Natura 2000-Kulisse aufgenommen. Inhaltliche Änderungen ergaben sich in beschränktem Umfang in den vergangenen Jahren durch aktuellere Erkenntnisse zu den relevanten Schutzgütern in den Gebieten. Diese fanden bereits Eingang in die Meldung der Natura 2000-Gebiete an die Europäische Union.
„Ebenso wie die bisherige landesweite Verordnung enthält auch der Entwurf der neuen Verordnung keine weitergehenden Regelungen, insbesondere keine Ge- und Verbote. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes für erforderliche Maßnahmen in den Gebieten bleibt damit gewahrt“, betonte Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten können die Unterlagen bei allen Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der Sonderstatusstädte im Regierungsbezirk Darmstadt und den oberen Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel in der Zeit vom 2. November bis 2. Dezember 2015 einsehen. Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt besteht darüber hinaus noch bis zum 23. Dezember 2015. Als zusätzliches informelles Angebot können die Verordnungsunterlagen während dieser Zeit auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.