Königstein (kw) – Derzeit werden auch in den Taunus-Städten Schöffen für das Landgericht Frankfurt und das Amtsgericht Frankfurt gesucht. Während in einer Großstadt wie Frankfurt Schöffen häufig per Zufall aus der Gesamtheit der Bürger ausgelost werden, gibt es in den Taunus-Städten wie Königstein bei vielen Bürgern großes Interesse an dem Amt eines ehrenamtlichen Richters. Die Stadtparlamente schlagen dem jeweils zuständigen Amtsgericht eine mindestens doppelt so große Anzahl an geeigneten Bürgern zur Auswahl vor, wie Positionen zu besetzen sind.
Jährlich im Dezember werden die Schöffen für 12 Gerichtsverhandlungen ausgelost, teilte die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) mit. Allerdings werde erfahrungsgemäß rund die Hälfte dieser Termine etwa eine Woche vor dem jeweiligen Tag abgesagt, berichtete der ALK-Vorsitzende Robert Rohr, der dieses Ehrenamt nun bereits im zehnten Jahr ausübt.
Eine solche Gerichtsverhandlung könne eine Stunde dauern, es gebe aber auch Prozesse, die sich über etliche Verhandlungstage hinziehen. Schöffen müssen bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt und deutsche Staatsbürger sein, erforderlich ist insbesondere gesunder Menschenverstand. In den offiziellen Informationen steht zur erwarteten Befähigung: „Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein.“
Im deutschen Rechtssystem, so heißt es weiter, haben Schöffen „eine hohe Bedeutung für eine funktionierende, bürgernahe und demokratische Rechtsprechung.“ Jeweils zwei ehrenamtliche Schöffen unterstützen den oder die Berufsrichter bei den Gerichtsverhandlungen. Sie dürfen während des Prozesses Fragen stellen. Ehrenamtliche Schöffen haben dasselbe Stimmrecht wie ein Berufsrichter, es ist demnach möglich, dass die beiden ehrenamtlichen Schöffen bei der Entscheidung über das Urteil den Berufsrichter überstimmen, was Rohr einmal erlebt hat.
Für neue Schöffen gibt es eine Schulung sowie eine Informationsbroschüre. Der ALK-Vorsitzende Robert Rohr, der in den vergangenen zehn Jahren an etlichen Prozessen des Landgerichts als Schöffe teilgenommen hat, steht gerne auch unter der Telefonnummer 21863 für weitere Informationen über diese interessante und wichtige Tätigkeit zur Verfügung. Informationen gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de/schoeffenamt.