Die Stadtverordneten informieren über ihre Sitzung vom 2. Februar

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute zum Gedenken an den am 8.1.2017 verstorbenen Dr. Walter A. Bauer von ihren Plätzen zu erheben. Dr. Bauer gehörte von 1972 bis 1981, von 1985 bis 1992 und von 1993 bis 2001 dem Ortsbeirat Schneidhain sowie von 1992 bis 1993 dem Magistrat der Stadt Königstein im Taunus an.

Die Tagesordnung der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung von Niederschriften der letzten beiden Sitzungen, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte: Kenntnisnahme von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Am Schönblick 3, Gemarkung Falkenstein, Flur 3, Flurstücke 80/5 und 79 sowie

Flur 4, Flurstück 106/10

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Kenntnisnahme von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Kronthaler Straße 61, Gemarkung Mammolshain, Flur 5 und 7, Flurstücke 26/1, 27/4, 27/6 und 205/1

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Wahl einer Schiedsperson für den Schieds-amtsbezirk Königstein IV (Schneidhain)

Kathrin Jessica Bellinghausen wird als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Königstein IV (Schneidhain) gewählt.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Umsetzung der europäischen „GDI-INSPIRE“ Richtlinie im Hochtaunuskreis: Interkommunale Zuammenarbeit im Hochtaunuskreis

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus ermächtigt die Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Hochtaunuskreis die EU INSPIRE-Richtlinie umzusetzen.

Hierfür wird zwischen der Stadtverwaltung und dem Kreis eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, gemäß Muster, abgeschlossen, die die Zusammenarbeit und die Verteilung der anfallenden Kosten regelt bzw. den gegenseitigen Austausch der notwendigen Daten zusichert. Die ermittelten bzw. tatsächlichen Gesamtkosten der Jahre 2017 bis 2021 werden wie folgt auf den Kreis sowie auf die 13 Kommunen verteilt:

Ein Grundbetrag von 33 % der Gesamtkosten wird hälftig vom Kreis und die weiteren 50 % zu gleichen Teilen auf alle 13 Kommunen umgelegt.

67 % der Gesamtkosten trägt zu 50 % der Kreis – die weiteren 50 % werden gewichtet nach dem Einwohnerschlüssel zum Stichtag 31.12.2015 auf die Kommunen umgelegt.

Den sich hieraus ergebenden jährlichen Umlagebeiträgen für die Jahre 2017 bis 2021, ausweislich der Anlage 3 „Umlagebeiträge“, wird zugestimmt.

Als weitere Grundlage zur Umsetzung wird der Hochtaunuskreis dem GDI-Südhessen, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, beitreten. Der dafür anzusetzende Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 12.000,00 Euro pro Jahr und ist in den Gesamtkosten entsprechend berücksichtigt.

Weiter wird der Hochtaunuskreis für alle Beteiligten einen sogenannten IKZ-Förderantrag, gemäß Muster, stellen, der einen erheblichen Teil der Kosten in den ersten fünf Jahren absichert.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am 23. März um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann, Stadtverordnetenvorsteher



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