Steuertipps für Schüler und Studenten beim Ferienjob

Hessen (kw) – Die Sommermonate nutzen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende zum Geldverdienen. Doch bei Ferien- oder Aushilfsjobs treten mitunter Unsicherheiten auf: „Wie ist diese zusätzliche Einnahmequelle richtig zu versteuern? Fallen Rentenversicherungsbeiträge an? Auf diese und weitere Fragen geben wir gerne Antworten. Wir liefern Tipps und erklären, was es zu beachten gilt“, so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Prinzipiell müssen Schüler und Studierende ihrem Arbeitgeber ihr Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Informationen zur Identifikationsnummer hält der Internetauftritt des Bundeszentralsamts für Steuern bereit: www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuer....

Außerdem benötigt der Arbeitgeber eine Angabe darüber, ob der Ferienjob das erste Beschäftigungsverhältnis ist. Diese Informationen ermöglichen ihm den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie etwa Steuerklasse und Religion. Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder einer Papierbescheinigung des Finanzamts ist aus diesem Grund nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Arbeitslohn entsprechend den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder pauschal versteuert. Behält der Arbeitgeber Lohnsteuer vom Arbeitslohn ein, können Ferienjobber zu viel gezahlte Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres mittels einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Schüler und Studierende mit einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 10.036 Euro im Jahr erhalten in der Regel die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück. Pauschal versteuerter Arbeitslohn bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung außen vor, die Besteuerung ist mit der pauschalen Lohnsteuer abgegolten.

„Wer die steuerliche Belastung bei Ferien- oder Studentenjobs gering halten möchte, der muss lediglich ein paar grundsätzliche Hinweise berücksichtigen. Die meisten Ferienjobs bleiben aufgrund der geringen Höhe der Einnahmen ohnehin steuerfrei.“, sagte Hessens Finanzminister. „Auch ich hatte in meiner Schüler- und Studentenzeit immer wieder Nebenjobs, um mir den einen oder anderen Wunsch finanzieren zu können. Die Steuertipps, die wir zusammengestellt haben, bieten insbesondere denjenigen, die zum ersten Mal mit einem Nebenjob ihren Geldbeutel füttern möchten, eine gute Übersicht. Allen hessischen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden wünsche ich in den kommenden Wochen und Monaten neben der schweißtreibenden Arbeit eine schöne und erholsame Sommerzeit.“

Was es für Schülerinnen, Schüler und Studierende steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich außerdem zu beachten gilt, wird in der Broschüre „Steuertipps bei Aushilfsarbeit von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“ erklärt. Diese können Interessierte unter https://finanzen.hessen.de/presse/infomaterial/7 herunterladen oder bestellen.



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