Frau Kerstin Uhe – ALK – hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Falkenstein zum 29. Februar 2024 niedergelegt. Da der Wahlvorschlag der ALK für den Ortsbeirat Falkenstein erschöpft ist, wird gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte nach § 25 KWG innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung (vom 5. März) schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch erheben.